Fachliteraturbestellung
Hallo@all,
ich habe folgendes Problem. In unserer letzten Sitzung wurde beschlossen, Fachliteratur für den BR zu bestellen, unter anderem auch 8x den Basiskommentar zum BetrVG. Wir wollen damit den BR-Kollegen vor Ort die Arbeit in den Filialen erleichtern. Für alles andere hat der AG bereits die Kostenübernahme erklärt. Er ist jedoch der Meinung, das nur dem BR-Gremium und nicht jedem einzelnen BR-Mitglied ein Kommentar zur Verfügung gestellt werden muß. Ist das so??
Danke im Voraus
Community-Antworten (8)
18.11.2010 um 12:45 Uhr
Basiskommentar steht jedem BR zu, also bei euch 8x und Ersatzmitgliedern welche regelmäßig im Rahmen der Vertretung aktiv werden auch.
Der AG hat hier auch nichts zu genehmigen sondern muss den Beschluss des BR beachten oder die möglichen rechtlichen Schritte nutzen, § 40
18.11.2010 um 12:53 Uhr
@Kurzarbeiter Das stimmt nicht ganz...es gibt ArbG die sehen das ganz anders.
18.11.2010 um 13:47 Uhr
Hallo Kölner,
was sehen ArbG anders? Hast Du da Rechtsprechung? Ich kenne es eben nur anders. Aber egal, sollte der AG den Handkommentar für diese Gruppe der BRM verweigern, würde ich dem AG erklären, dass man die Beschaffung im Rahmen eines Beschlussverfahrens durch einen Anwalt welche man als BR beautragen würde erwirken lassen. Dann würde er bestimmt auch zur Entscheidung kommen, dass die Beschaffung die Kostengünstigere Version wäre.
kadett, lese mal hier, auf was der Br noch alles Anspruch hat http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/artikel07421.html
und hier:
http://www.bwr-media.de/newsletter/mol/newsletter_2010_01_25.html
18.11.2010 um 14:36 Uhr
beim fitting oder däubler ist es so, dass man nur einen pro gremium erhält, wobei ab 7 köpfe kann man entsprechend erhöhen, also bei 7 würde ich auf 2 bestehen. so wird es auch auf den seminaren vermittelt.
ein BetrVG mit basiskommentar steht aber jedem kopf zu.
mfg bubie
18.11.2010 um 17:00 Uhr
....und wenn z.B. wegen der verstreutheit der Arbeitsplätze der BRM mehr wie 1-3 fititing und Co. benötigt werden und der AG Probleme wegen der Kosten hat/macht müssen halt einmal einige BRM des öfftern für eine gewisse Zeit ins BR-Büro um sich das für die Sitzung/ das Mandat notwendige Wissen durch Nachschlagen/lesen dieser zu verschaffen, dann dürfte der AG wohl auch schnell zur Feststellung kommen, dass es sich rechnet noch 1 oder 2 zusätzliche anzuschaffen.
Aber man kann sich als BR auch aushelfen in dem man die Exemplare der letzten Jahres den BRM zur Verfügung stellt, so vieles ändert sich ja doch nie.
18.11.2010 um 19:09 Uhr
Hallo, mal ein paar ehrliche Antworten. Wieviel Betriebsräte schauen wirklich in das BetrVG?? Gerade in größeren Gremien.
18.11.2010 um 19:44 Uhr
18.11.2010 um 22:44 Uhr
@all Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2003, Aktenzeichen: 3 BV 131/03