Erstellt am 08.11.2010 um 14:59 Uhr von wahlvst
2 x NEIN. Der zurückgetretene BR muss sofort den Wahlvorstand einsetzen und so lange die Geschäfte weitermachen.
Neuwahlen
BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
DKK § 13 Rn 21
Der Rücktrittsbeschluss macht eine Neuwahl nötig. Der zurückgetretene BR hat bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR die Geschäfte weiterzuführen (vgl. § 22). Zur Durchführung der Neuwahl hat er außerdem unverzüglich einen WV zu bestellen (vgl. § 22 Rn. 10). Kommt es zu keiner Neuwahl, endet die Weiterführung der Geschäfte auf jeden Fall mit dem Zeitpunkt, zu dem die regelmäßige Amtsperiode des zurückgetretenen BR geendet hätte (vgl. auch § 22 Rn. 13).
KBR ist "KEIN Chef-BR" schaue einmal in § 54
Erstellt am 09.11.2010 um 05:26 Uhr von holzwurm
Hallo,
Gesamtbetriebsrat wäre auch möglich §47 BetrVg.
Erstellt am 09.11.2010 um 11:26 Uhr von rkoch
Wenn von "Betriebsteilen" die Rede ist frage ich mich wo da ein KBR herkommt......
Erstellt am 09.11.2010 um 11:40 Uhr von vfbjn
Hallo rkoch,
der KBR kommt von den anderen Unternehmen so schwer ist das aber jetzt nicht dazu braucht man auch keine Schulung bitte die Frage beantworten und wenn das nicht geht bitte bleiben lassen.Danke
Erstellt am 09.11.2010 um 15:33 Uhr von rkoch
@vfbjn
Wenn Dir die Existenz eines KBR so leicht erklärlich ist das Du dafür keine Schulung brauchst, dann solltest Du auch wissen wofür der KBR zuständig ist. Außerdem stelle ich mir die Frage warum Du so eine Frage stellst obwohl DIESE Frage schon im BR1-Seminar klar erklärt wird.
Außerdem gibt es einen KBR nicht in einem 5-Mann Konzern - da wird sich doch jemand finden der Dir diese Frage hätte beantworten können, wenn schon Euer gesamter BR davon offenbar keine Ahnung hat.
PS: Vielen Dank für die höfliche Antwort.
Erstellt am 09.11.2010 um 15:46 Uhr von DonJohnson
vfbjn
Auch ich fand deine Aussage ziemliuch frech für jemanden der hier um Hilfe fragt. Wo bleiben denn bitte die guten Sitten?
Die Frage von rkoch war schon von Relevanz...
Auch ich verstehe deine Frage nicht. Der GBR übernimmt Dinge des Gesamtbetriebes, der KBR die des Konzerns und der BR des Betriebes. Warum wählt ihr nciht einfach neu? So schreibt es im übrigen das BetrVG vor. Und was denkst du wohl warum???
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