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"Verliehener Betriebsrat"

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Peppino
Nov 2016 bearbeitet

Bin aktiver Betriebsrat. Eine neue Firma wurde gegründet und ich wurde mit vielen anderen KollegInnen in die neue Firma mittels eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages verliehen. Die Gewerkschaft empfiehlt in der neuen Firma einen Betriebsrat zu gründen, weil man mit seinem Ursprungsmandat der alten Firma nur 1 Jahr in der neuen Firma agieren kann. (?) Wenn ich das nun tue, verliere ich jedoch das Mandat der Firma, die mich verleiht. Dies wiederum hätte zur Folge, dass ich plötzlich in keinerlei Vorgänge meiner eigentlichen Firma mehr einbezogen würde... Nicht einmal bei den eigenen KV-Verhandlungen mitbestimmen dürfte... Gibts hier Lösungen?

2.171011

Community-Antworten (11)

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wölfchen

31.10.2010 um 09:33 Uhr

. . . das ist aber eine sehr seltsame Konstellation, denn eigentlich hätte es dazu gar nicht kommen dürfen. Der BR hätte dieser Verleihung erst gar nicht zustimmen dürfen. Und das mit Erfolg, denn wenn das so einfach ginge, könnten sich auf diesem Wege viele Betriebe ganz locker ihrer Betriebsräte entledigen (und würden es auch tun) . . . . Wie lange soll denn die Verleihgeschichte dauern? Und das mit dem einen Jahr - das ist eine sehr fragwürdige Aussage - ich nehme mal an, dass es um den nachwirkenden Kündigungsschutz geht.

P
Peppino

31.10.2010 um 10:36 Uhr

Danke für Deine Antwort, Wölfchen! Nun, das alles ist eine sehr komplexe Geschichte.. Wir wurden von einer größeren Firma gekauft, deren Tochter mit unserer GL eine neue Firma gründete- aus rein politischen Gründen. Teile meiner alten Firmenbelegschaft wurden zusammen mit Teilen der Tochter-Belegschaft an diese neue Firma auf unbestimmte Zeit verliehen. Hätten wir nicht zugestimmt, wäre es für die MAInnen zu einem Betriebsübergang laut AFRAG gekommen und wir hätten nach einem Jahr unsere alten Verträge verloren. Laut Gewerkschaft muss aber innerhalb eines Jahres in dieser neuen Firma ein Betriebsrat gewählt werden, weil der Betriebsrat zwar sein Mandat für die Legislatur-Periode behält, aber eben in der alten Firma, weil er ja noch deren Angestellter ist, doch in der neuen Firma, in die er verliehen wurde, nur ein Übergangs-Mandat für 1 Jahr hat... Ich weiß, das ist alles furchtbar kompliziert.. Mir ist eh selber schlecht davon...

L
Lotte

31.10.2010 um 10:44 Uhr

Peppino, Du kommst aus Österreich?

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Peppino

31.10.2010 um 11:37 Uhr

Ja, Lotte, ich komme aus Österreich. Doch da meine Firma von einer deutschen Firma gekauft wurde und nun eine deren Töchter gemeinsam mit meiner alten Firma wieder eine Tochter gegründet hat, in welche nun Belegschafts-Teile der Tochter und meiner alten Firma verliehen wurden, erhoffte ich mir, dass die BR.s in Deutschland mit derartigen Konstellationen vielleicht mehr praktische Erfahrungen haben.. Anyway.. Danke jedenfalls für die Mühe!

L
Lotte

31.10.2010 um 11:59 Uhr

Peppino, wo im AVRAG soll denn geregelt sein, dass man nach einem BÜG nach einem Jahr seinen Vertrag verliert? Halte das nämlich für ein Gerücht, will aber auch nicht das ganze AFRAG durchforsten, wenn Du den § kennst?

Könntet Ihr nicht erstmal Euer Übergangsmandat wahrnehmen und rechtzeitig vor Ende Wahlen einleiten? Oder dann wenn sich Genaueres absehen lässt, wie es weitergeht?

Aber wieso eigentlich Übergangsmandat, wenn es um eine Arbeitnehmerüberlassung geht? Wahrscheinlich kann Dir ein österreichisches AR Forum wesentlich besser helfen...

P
Peppino

31.10.2010 um 12:27 Uhr

Doch, Lotte, das ist kein Gerücht.. ich kann mich genau erinnern, dies gelesen zu haben und woran ich mich noch besser erinnern kann, dass wir einen diesbezüglichen Arbeitsrechtsprozess verloren haben.. Ich werd es bei Gelegenheit heraussuchen.. Momentan steck ich aber bis zum Hals in Arbeit.. Liebe Grüße

S
sueton

01.11.2010 um 23:49 Uhr

Hallo Peppino !

Hier greifen wohl die §§ 21a und 21b BetrVG. Was die AV betrifft,muss bei einem BÜG der Übernehmer alle bestehenden Verträge und Vereinbarungen übernehmen,wie schon richtig gesagt,für ein Jahr.Danach wird nicht automatisch alles ungültig,sondern Kann - nicht muß - neu verhandelt werden.

Grüsse,sueton

N
niemand

02.11.2010 um 09:22 Uhr

@Sueton für Deutschland magst du da völlig recht haben. Bei uns arbeiten Angestellte mit Verträgen der jetzigen Firma, mit Verträgen der Vorgängerfirma und mit Verträgen der Vorvorgängerfirma. Die ganz alten Verträge sind sogar noch an den Tarif gebunden. Unser jetziger AG ist aber in keinem Verband und kann somit die Verträge nicht pauschal verändern, sonder muss mit jedem einzelnen MA verhandeln. Wäre unser jetziger AG aber tarifgebunden und wir hätten einen arbeitsvertrag der an den jeweils gültigen Tarif gebunden wäre, würde nach einem Jahr der Tarif des neuen AG für uns gelten. Es kann aber so wie gerade bei uns geschehen bei einem Betriebsübergang eine viel längere Übergangsfrist vereinbart werden, so daß die neuen Kollegen für die nächsten Jahre in ihrer Tochtergesellschaft Tarif gebunden bleiben und unser AG mit dieser Tochter in den Arbeitgeberverband eintreten muss. Dies hat aber eine sehr starke Belegschaft erreicht, die ansonsten den Betriebsübergang verweigert hätte. Das gilt aber alles nur für das deutsche Recht.

@Peppino Wie ist das im östereichischen Recht? Können die Kollegen hier die Arbeitnehmer nicht der Arbeitnehmer Überlassung widersprechen? Und wenn der AG mit Betriebsübergang droht auch diesem widersprechen?

P
Peppino

03.11.2010 um 11:08 Uhr

@ Niemand Nein, das Widersprechen des Br.s gegen einen Betriebsüberganges hat in Österreich keinerlei Relevanz. Sie kann hierzulande zu jeder Zeit gemacht werden. Das macht unsere Arbeit nicht gerade leichter. Da die GL uns großzügig an diese neue Firma mit allen sozialen, wie finanziellen Rechten verliehen hat und alternativ nur der Betriebsübergang blieb, konnten wir als BR nicht wirklich aus...

Aber das hat alles nix mit meiner ursprünglichen Frage zu tun... lach...

N
niemand

03.11.2010 um 12:02 Uhr

Hier in Deutschland hat auch der BR kein Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsübergang, aber jeder einzelne Mitarbeiter.

P
Peppino

03.11.2010 um 12:12 Uhr

@Niemand Natürlich.. Doch die betroffenen MAInnen können sodann im besten Falle die Abfertigung bzw. ggf. der Sozialplan erzwingen... Trotzdem... Das hat alles nix mit meiner ursprünglichen Frage zu tun, außerdem ist das hier ohnehin schon alles gegessen.. Ich wollte lediglich wissen, ob man in Deutschland Erfahrungen mit dem BR Problem hat, vor dem ich stehe... Aber bei Euch scheinen diese Dinge ohnehin völlig anders gehandhabt zu werden... Trotzdem vielen Dank!

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