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Gesprächsbegleitung durch den BR

M
mcfly
Aug 2017 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin hat Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber. Beide Seiten wünschen ein Gespräch. Die Mitarbeiterin möchte dass ein BR-Mitglied bei diesem Gespräch anwesend ist. Der Arbeitgeber äußert ihr gegenüber deutlich, dass eine Anwesenheit des BR nicht erwünscht sei. Wie ist die rechtliche Lage? Kann der Arbeitgeber verhindern, dass dem Wunsch nach Begleitung durch dem BR entsprochen wird? Im Voraus danke für eine konkrete und hilfreiche Antwort!

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Community-Antworten (5)

R
rkoch

28.10.2010 um 14:21 Uhr

Kommt auf die Situation an, siehe §§81 ff. BetrVG. Trifft einer der Fälle zu, in denen ein AN ein BRM mitnehmen kann, dann kann es der AG nicht verhindern - es ist sogar Behinderung der BR-Arbeit wenn er derart auf die AN einwirkt das diese ihr Recht ein BRM hinzuzuziehen nicht wahrnehmen.

S
Saxonia

28.10.2010 um 15:45 Uhr

Hallo, McFly,

die rechtliche Lage (von rkoch aufgezählte §§) ist die eine Seite. Die andere hat ein paar Aspekte, die evtl. ein anderes Herangehen möglich machen:

4-Augen-Gespräch - das sollte zwischen den beiden alleine geführt werden. Kann dann aber keine rechtlichen Konsequenzen haben, jeder kann hinterher abstreiten, was gesagt oder nicht gesagt wurde. Kann aber beim Beilegen von Meinungsverschiedenheiten helfen. Hier würde ich mich als BR im Hintergrund bereit halten. Sollte das Gespräch einen offiziellen Charakter (in Richtung Personalgespräch / Abmahnung usw.) bekommen, dann sollte der Mitarbeiter abbrechen und erklären, er redet nur noch mit BR weiter.

Sitzen dem Mitarbeiter mehr als eine Person gegenüber, kann bzw. sollte er das Gleichgewicht wieder herstellen und erklären, dass er ebenfalls eine zweite Person an seiner Seite braucht. Alternativ zum BR kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen, das kann sowohl ein anderer Kollege als auch ein Rechtsanwalt oder eben ein BR-Mitglied sein. Wird das abgelehnt, kann der Mitarbeiter das Gespräch verweigern. Eine Arbeitsanweisung wird der Mitarbeiter auch alleine entgegennehmen, Gespräche die darüber hinausgehen, muss er nicht führen bzw. kann sie abbrechen.

Schöne Grüße von Saxonia

G
ganther

28.10.2010 um 16:35 Uhr

Saxonia

deinen letzten Absatz halte ich aber für einen rechtlichen Mythos und als Rat an einen MA für gefährlich

G
Gustl

29.10.2010 um 11:29 Uhr

@Saxonia: In deinem 1. Absatz (4-Augen-Gespräch...) gibst du bereits dem AG die Möglichkeit den MA einzuschüchtern, auch wenn die Aussagen hinterher keine rechtl. Grundlage haben.

Und im 2.Absatz: wird ein MA eingeschüchtert, so wird er sich erst recht nicht trauen, ein Gleichgewicht zu schaffen, wenn bereits 2 ihm gegenüber sitzen, indem er das Gespräch unterbricht und eine 2. Person holt. Zudem hat er nicht bei einem "normalen" Gespräch nicht das Recht gleich einen Rechtsanwalt zu holen, wer solldas zahlen. Und eine Person des Vertrauens würde ich nicht mitrein ziehen, da dieser auch eingeschüchtert werden kann. Somit gebe ich GANTHER absolut Recht.

Nun mein Wissen, es kann zu jedem Gespräch, falls der AG einlädt, ein BR-Mitglied beisitzen, sobald der MA es wünscht. Der BR kann/muss bei fehlgeleiteter Diskusion Seites AG einlenken und ggf. das Gespräch beenden. Fakt ist ja, dass der MA im Vorhinein nicht weis um was es genau geht, da sollte man immer einen Zeugen (BR) dabei haben.

Falls der AG dies nicht wünscht, behindert er BR-Arbeit, so wie es RKOCH schreibt.

In dem Sinne, viel Erfolg.

P.S.: @ Saxonia: mehr lesen ;-))

S
Saxonia

29.10.2010 um 18:20 Uhr

@ Gustl:

Lesen ist die eine Seite, das schrieb ich ja oben schon. Es gibt aber immer auch mehrere andere Aspekte. Im Ernstfall kriegst Du NICHT durch, dass der BR IMMER bei Gesprächen anwesend sein kann, da kannst Du lesen soviel Du willst! Und mit Behinderung der BR-Arbeit winken solange Du möchtest! Der eingeschüchterte Mitarbeiter wird letztendlich alleine zum AG gehen, wenn der ruft!

Der Hinweis zum Gleichgewicht und der Vertrauensperson kommt auch nicht aus der Luft, ist auch kein Mythos, sondern gelebte Praxis, um z.B. Mitarbeiter begleiten zu können, die der vorhandene BR nicht vertreten darf (da sie zu einem anderen Unternehmen gehören, aber auch da arbeiten). Bzw. um einen Schwung von Kündigungsgesprächen zu vereiteln, zu denen die betroffenen MA immer alleine geholt wurden, um sie zu Aufhebungsverträgen zu überreden. Hat übrigens geholfen.

Ist eben nicht alles schwarz oder weiß im Leben.

Gruß von Saxonia

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