Ignorierung de BR
imMärz haben wir unseren Betriebsrat erstmalig gewählt. Ich habe mich zum ersten Mal zur Wahl gestellt und bin jetzt Mitglied im 7köpfigen Gremium. Leider wurden 4 Mitglieder ins Gremium gewählt, die "arbeitgebergesteuert" sind! Mein Kollege (befristeter Vertrag 1.9.-30.11.)musste sich jetzt einer Leistenbruch-OP unterziehen. Daraufhin hat man ihm ohne An- hörung des BR, die fristlose Kündigung vorbei gebracht. Die Kuh ist vom Eis, der Arbeitgeber hat sich blamiert, weil er den BR nicht informiert hat, die Kündigung wurde zurückgenommen. Am Dienstag haben wir eine ausserordentliche BR-Sitzung, Thema ordentliche Kündigung des gleichen Kollegen, wegen schlechter Leistungen! Davon kann aber keine Rede sein, er arbeitet gut. Ich bin in den letzten Tagen hart an meinem Leistungslimit gewesen, weil ich keine Unterstützung hatte. Jetzt versucht man wieder, mir diesen Kollegen zu entziehen und ich stehe wieder ohne Unterstützung da. Der BR hat keine Überstunden genehmigt, ich habe trotzdem, freiwillig, welche gemacht. Wie können wir gegen den Arbeitgeber vorgehen, der den BR offensichtlich umgeht, ich weiß von einer 2. Kollegin, der ohne BR-Beteiligung (aber mit Wissen des BR-Vorsitzenden!) gekündigt wurde.
Community-Antworten (6)
24.10.2010 um 15:41 Uhr
@Spatzl,
du wirst doch sicher wissen, dass eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates unwirksam ist. Du willst wissen, wie man den Arbeitgeber dazu bringt den Betriebsrat ordnungsgemäß zu informieren?
25.10.2010 um 10:05 Uhr
Der BR hat keine Überstunden genehmigt, ich habe trotzdem, freiwillig, welche gemacht
Vollkommen falscher Weg, denn auch Du hast dich damit gegen das Gesetz und die Mitbestimmung gestellt. Dein AG weiß das und wird sicherlich nichts dagegen tun.
ohne BR-Beteiligung (aber mit Wissen des BR-Vorsitzenden!) gekündigt wurde.
Der BR wurde NICHT angehört, also Kündigungsschutzklage und abwarten.
25.10.2010 um 10:39 Uhr
etwas besseres kann doch der Kollegin im Falle der Kündigung gar nicht passieren. Macht auf keinen Fall den AG auf sein Versäumnis aufmerksam, sondern informiert die betroffenen Kollegen darüber und klärt sie auf, daß sie in diesem Fall vor dem Arbeitsgericht zu 100% gewinnen werden. Nach so 3 -4 verlorenen Prozessen wird euer AG bestimmt nicht mehr ohne Anhöhrung kündigen :-)
25.10.2010 um 11:07 Uhr
Vorsicht! Der AG kann davon ausgehen, dass der BRV sein Gremium informiert hat und dass die Anhörung ok war. Die Außenwirkung erfolgt über den BRV. Das kann also auch schiefgehen. Nichts ist 100 %!
25.10.2010 um 11:21 Uhr
Das wäre dann mal ein ordentlicher Grund für §23. Wenn der eine Kündigungsanhörung nicht in den BR bringt, da wäre man den ja sehr elegant los geworden. Spatzl ich hoffe ja, daß du in der Gewerkschaft bist.
25.10.2010 um 18:38 Uhr
Ihr habt die Küdigung auf dem Tisch, also handelt dementsprechend, obwohl dies nicht viel bringen wird, denn der Kollege hat ja leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag und ist dann zum 01.12. eh raus. Was deine Freiwillgen Überstunden betrifft: Ob Feiwillig oder nicht, Mehrarbeit unterliegt immer noch der Mitbestimmung des BR. Du hast das gesamte Gremium untergraben und Vaterlandsverrat verübt, und lebst deinem AG vor, das man den BR umgehen kann... Darüber solltest du mal ernsthaft nachdenken.
"ich weiß von einer 2. Kollegin, der ohne BR-Beteiligung (aber mit Wissen des BR-Vorsitzenden!) gekündigt wurde. " Das wäre wirklich nach § 23 zu ahnden. Dann brauchst du aber Beweise.... und hast es hoffentlich nicht nur von jemanden gehört.