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Leiharbeitereinsätze

S
Sherin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, hier eine Frage an die Experten. Seit ca. gut 2 Jahre stellt unsere Klinik für "Notfälle", die jedoch vorauszusehen sind da z.B. Mitarbeiter länger krank sind, Urlaub ansteht usw. vermehrt Leiharbeiter in der Pflege ein. Unser Ziel als BR ist es jedoch, da wir einen minimalen Personalstand in der Pflege haben, den Leiharbeitereinsätzen nicht zuzustimmen (Mitbestimmungsrecht) sondern eher das Ziel verfolgen, mehr Personal einzustellen. Kann mir jemand eine stichhaltige Begründung mitteilen, die wir als BR für die Personalabteilung auf dem Anhörungsbogen aufführen können, wenn dem Einsatz des Leiharbeiters nicht zugestimmt wird? Hatte schon mal jemand den Fall, dass der erneute Einsatz dieser abgelehnten Person aus der Leihfirma, durch eine Einigungsstelle ersetzt werden musste? Für Hilfe diesbezüglich wäre ich sehr dankbar herzlichst Sherin

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

23.10.2010 um 13:05 Uhr

@Sherin Eine Einigungsstelle wird sich diesbezüglich kaum mucksen! Weil es nämlich nicht dazu kommt, dass sie sich damit befasst. Den Einsatz von AÜGlern in der Pflege ist zum einen aufgrund des Fachkräftemangels nicht gerade selten und zum anderen könnte sich der BR - wenn nicht gerade bestehende AV im Sinne der Widerspruchsgründe des § 99 BetrVG gefährdet sind - auf andere Dinge konzentrieren: § 92 BetrVG § 96-98 BetrVG § 87 Abs. 1 BetrVG

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