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Briefeschreiben

B
BRUWE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsratskollegen.

wir sind ein ziemlich neuer Betriebsrat, ich habe auch nur eine Frage. Ist es richtig das wir für jeden Brief einen Beschluß fassen müssen . Wenn ja gibt es sowas wie einen Generalbeschluß und wenn ja wo finde ich den .... vielen Dank im Vorraus

Uwe

1.07203

Community-Antworten (3)

U
Ulrik

06.09.2010 um 18:00 Uhr

Das hängt von dem Brief/Thema ab. Wenn Du einer Gewerkschaft, die sich zuvor schon avisiert hat, den Termin einer Betriebsversammlung schreibst, dann nicht. Wenn Du einem Rechtsanwalt schreibst, weil er etwas für euch klären oder prüfen soll, dann schon. Da der BRV ja den BR nach aussen hin im Rahmen seiner Beschlüsse vertritt, reicht es den Beschluß über eine Sache zu fassen, und die Brief ergeben sich m. E. aus der Sache heraus.

T
Tanzbär

07.09.2010 um 12:45 Uhr

gibt es sowas wie einen Generalbeschluß

Was ist das? Was stellst Du dir unter einem Generalbeschluss vor?

R
Rattle

07.09.2010 um 13:15 Uhr

gibt es sowas wie einen Generalbeschluß

nein, gibt es nicht!

mfg

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