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Kooperationsangebote

H
Hueseyin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der Betriebsrat als Gremium den Mitarbeitern im Unternehmen Kooperationsangebote anbieten?

Mit freundlichen Grüßen,

Hüseyin Sahintürk

1.14705

Community-Antworten (5)

R
ridgeback

23.08.2010 um 10:59 Uhr

Hueseyin, bei der Fülle an Informationen, was erwartest Du nun?

H
Hueseyin

23.08.2010 um 11:15 Uhr

Hallo Ridgeback,

in unserem Unternehmen haben wir ein Organisations-Handbuch, in dem geregelt ist, dass die MA keine "Geschanke" entgegennehmen dürfen. Vergünstigungen, Angebote etc. dürfen auch nicht wahrgenommen werden.

In unserem Tochterunternehmen bietet der Betriebsrat über das schwarze Brett Ihren Mitarbeitern Kooperationsangebote (z.B. 20% in einem Möbelhaus) an. Ist das "legal"? Dürften wir solche Angebote auch anbieten?

Mit freundlichen Grüßen,

Hueseyin

R
ridgeback

23.08.2010 um 11:25 Uhr

@Hueseyin, in wieweit dieses erlaubt ist, habe und werde ich mich auch nicht befassen. Ich sehe die Aufgaben des BR auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene und nicht wer wo etwas günstiger erhält. Das Info-Brett des BR bietet auch keinen zusätzlichen Platz.

Aber letztendlich, solltet ihr das mit eurem AG abklären.

R
rainerw

23.08.2010 um 11:50 Uhr

Dies ist durchaus möglich, müsste dann aber vom AG kommen. Das isticht Aufgabe eines BR.

M
Matze

23.08.2010 um 12:04 Uhr

Auch unser Betrieb/Konzern (>2000 AN) hat für seine Mitarbeiter diverse Kooperationsverträge für die Mitarbeiter geschlossen. In Anlehnung an rainerw, der BR wacht lediglich darüber, dass alle Mitarbeiter daran teilhaben können. Die Organisation und Abwicklung ist Aufgabe des AG. Mit kollegialen Grüßen

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