Passwortfreigabe
T
Tachrita
Nov 2016 bearbeitet
Hallo Ihr alle da Draußen, eine kurze Frage: darf ein Vorgesetzter mein Passwort für die Benutzung z.b. eines Buchhaltungsprogramms abfordern, um dann andere Kollegen unter meinem Namen arbeiten lassen. gibt es dazu ein Gesetz oder anderes, auf welches ich verweisen kann. und somit mein passwort nicht freigeben muss. vielen dank für die immer schnellen und fachlich guten antworten
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Community-Antworten (2)
P
Petrus
27.07.2010 um 17:50 Uhr
Was steht in eurer EDV-Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung? Warum kann man für den Koll. kein "eigenes" Passwort anlegen?
M
Matze
27.07.2010 um 18:54 Uhr
Es gibt Programme, die mit jedem Arbeitsplatz (Zugang mit Passwort) teurer werden. Hier scheint der Vorgesetzte sparen zu wollen. Vorschlag:
- Nur schriftlich
- Quittung über den Empfang des Passwortes mit der - ebenfalls schriftlich quittierten - Belehrung, dass der Passworteigner keinerlei Haftung mehr bei missbräuchlicher Nutzung übernehmen kann, vielmehr der Vorgesetzte diese durch seine Dienstanweisung vollständig übernimmt. Ich denke, dies dürfte einigen Diskussionsstoff geben.