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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Budgetobergrenze?

B
BRDanny
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe gleich 2 Fragen. Ich kanns zwar net glauben aber man weiß ja nie, gibt es eine BR-Budget Obergrenze für Kleinbetriebe? ich kanns mir net vorstellen :) Laut §43 BetrVG muß der BR vierteljählich eine Betriebsversammlung abhalten. Auch ein Kleinbetrieb mit 40 Mann? Nicht dass wir das nicht wollen, aber die GL meint, dass macht Siemens auch nicht warum dann wir. Kann man da abweichende Regelungen treffen?

Schönes WE Euch allen und Danke für Antworten

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Community-Antworten (8)

F
Forentroll

09.07.2010 um 16:14 Uhr

Nein, Du kannst aber auch anstelle der Betriebsversammlungen auch Abteilungsversammlungen machen.

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Ulrik

09.07.2010 um 16:20 Uhr

Die Ausgestaltung liegt doch bei euch. Wenn ihr alle Vierteljahr, mal ganz einfach gesagt, die 40 Mann im Pausenraum versammelt und euch austauscht, dann ist das so. Oder ob ihr entsprechend eine Abteilungsversammlung macht, das liegt bei euch. Fakt ist, das Gesetzt schreibt es vor. Wenn Siemens das nicht macht, ist das deren Problem. Macht ihr euch einfach nicht angreifbar.

B
BRDanny

09.07.2010 um 16:24 Uhr

Abteilungen gibts bei uns net viel :) seh ich genauso, wir müssen ja keine Megaveranstaltung daraus machen. Danke!!!

Die Budgetspezis sind wohl schon im WE? :)

Gruß Danny

P
pfeilenbogen

09.07.2010 um 16:34 Uhr

max. 2 Betriebsversammlungen der gesetzl. 4 dürfen als Abteilungsversammlungen durchgeführt werden. Der GL einfach einmal erklären, ein Blickins Gesetz "BetrVG" würde ihr Klarheit verschaffen, dieses würde Geltung haben eben nicht was andere machen.

U
Ulrik

09.07.2010 um 16:37 Uhr

Was genau meinst Du den Budget? Der AG ist ja verpflichtet, die Kosten im Rahmen der BR-Tätigkeit zu tragen. Allerdings kann er prüfen, daß sich diese Kosten in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Eine klare Grenze gibt es m. E. nicht. Man sollte nur immer schauen, daß sich Ausgaben in einem Verhältnis zum Nutzen bewegen. Im Zweifel kann ein Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kosten dem AG auszuerlegen sind, oder ob ein BR "übertrieben" hat.

D
DonJohnson

09.07.2010 um 17:18 Uhr

Ulrik, das ist nur begrenzt richtig.

Es soll in der Tat Gremien geben, die sich einem Budget unterordnen, sich selber eines geben oder mit dem AG eines abmachen.

Das ist allerdings alles Blödsin, da die Kosten des Gremiums der AG zu bezahlen hat. Klar kann er das eine oder andere anzweifeln, das hat allerdings aber so gar ncihts mit einem Budget zu tun.

Die BRM könnten z.B. jeder auf 10 oder 20 Semiare nach 37,6 fahren - da wird der AG mitunter sowas von Null Chancen haben das abzuwenden...

Und das meintest du doch mit Budget, oder? Dass ein Gremium einen gewissen Betrag pro Jahr zur Verfügung hat, oder irre ich mich BRDanny?

B
BRDanny

09.07.2010 um 18:50 Uhr

genau das meinte ich mit Budget, unser AG meint für kleinbetriebe gibts irgend ein Max. pro Jahr, Blödsinn hab ich ihm gesagt, er muß alle Kosten des BR tragen, das was halt notwendig ist. Ich und der stellv. waren etz auf BR 1, 2 Mann kostet schon a weng, nun wird der 3e im September gehen, das passt dem AG natürlich gar nicht, seiner Meinung nach bringt das eh nix, denn wenn wir uns streiten holen wir ja trotzdem nen Anwalt dazu. Da muß man sich schon zusammen reißen um nicht zu explo. Ich verweiße dann aufs BetrVG :) Aber unsere GL meint sowieso das sie in Ihrem Universum tun und lassen kann was sie will. Das Problem kam ja heute erst nachdem ich ihm den Beschluß zum kauf eines Buches über Betriebsversammlungen im Wert von 44,90 vorgelegt habe. Ja unser GL, kannst nur mit dem Kopf schütteln. Und das allerschärfste, der GF ist Bei-Richter am Arbeitsgericht einmal im Monat. Er weiß es ganz genau und will uns beschneiden wo er kann. So genug ausgekotzt, schönes WE

D
DonJohnson

09.07.2010 um 19:30 Uhr

Ich würde ihm echt mitteilen, dass er gegen die zeitliche Lage des Seminars ja die Einigungsstelle anrufen kann und wenn er die Notwendigkeit bezweifelt, diese gern von dem Arbeitsbericht überprüfen lassen kann.

Ich würde mir da echt keinen Stress machen ;-)))

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