Duschmöglichkeiten
hallo
ich habe mal eine frage wir sind ein betrieb mit gesamt 16 mitarbeiter davon 2 freiberuflich täig davon arbeiten 6 im büro und 10 in der produktion
so jetzt meine frage wir hatten am 25.06.2010 eine betriebsversammlung dort wurde das thema duschen angesprochen (wie jedes jahr) muss der AG duschmöglichkeiten stellen wenn es ihn aus baulicher oder platzgründen nicht möglich ist
Der AG hatte mit mir gesprochen und mich wissen lassen das der vermieter unserer Halle sozialräume eine installation egal welcher art verboten hat . und es ist auch nicht möglich aus baulicher sicht zu installieren das ganze Gebäute ist vermietet
die kollegen haben das waschgeld zusprache gebracht
was kann ich tun als BR
Community-Antworten (3)
26.06.2010 um 22:22 Uhr
@Kanonenvogel, Waschräume müssen nach § 6 Abs. 2 S. 2 ArbStättV nur vorgesehen werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Nach Nr. 1 der übergangsweise fortgeltenden ASR 35/1-4 "Waschräume" ist dies der Fall, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen, einer mehr als nicht nur geringen Verschmutzung oder der Einwirkung von Hitze bzw. Nässe ausgesetzt sind. Die Anforderungen an die Lage, Gestaltung und Ausstattung der Waschräume bzw. Waschgelegenheiten ergeben sich aus Nr. 4.1 Abs. 2 des Anhangs, der ASR 35/1-4 und der ASR 35/5 "Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen".
26.06.2010 um 22:32 Uhr
Hallo, nicht in jeder Branche muss der AG das Duschen ermöglichen. Ausserdem würde ich anzweifeln ob von den 10 MA in der Produktion , wenn es die Möglichkeit gäbe, überhaupt einer Duschen geht. Solange die Duschen neu sind geht 1 oder 2 MA zwei mal Duschen und dann hat sich das erledigt. Dann packen die MA nach Feierabend ihre sieben Sachen und machen sich auf den Heimweg. Wir sind ein Betrieb mit 200 MA, davon etwa die hälfte in der Produktion und Lager, davon gehen zwei oder drei regelmässig Duschen. Man sollte auch die verhältnismäßigkeit in Betracht ziehen. Auch das Waschgeld halte ich für eine überzogene Idee.
26.06.2010 um 23:31 Uhr
danke für die hilfestellung