Betriebsratsrücktritt
Der Betriebsrat kann doch mit seiner Mehrheit beschliessen, dass er zurücktritt und dann mit einem Übergangsmandat bis zum Ende der Neuwahlen im Amt bleiben ? Hinzu braucht man doch nicht alle Vollmitglieder ? In diesem Falle hatte eins gefehlt.
Ralf Wöller
Community-Antworten (3)
12.06.2010 um 21:15 Uhr
Hallo. wenn ordnungsgemäß geladen wurde und ein BR Mitglied aus irgendwelchen gründen der Sitzung fern blieb ist das Gremium trotzdem beschlussfähig. Also ist der Beschluss zurückzutreten Rechtsgültig.
13.06.2010 um 17:04 Uhr
Es sei denn, dass das o.g. BR Mitglied fern blieb um seiner Arbeit nachzugehen und deshalb ein EBRM zu dieser Sitzung geladen wurde, dann ist dieser Beschluss zurück zu treten Rechtsungültig ;)
13.06.2010 um 19:59 Uhr
Dhlfreak, ich hoffe ja nicht, dass Ihr die TO um diesen Punkt trotz unvollständigem Gremium ergänzt habt? Dann solltet Ihr nochmal ordnungsgemäß mit vollständiger TO laden und den Beschluss noch einmal fassen. (Gehe davon aus, dass dem AG der Beschluss noch nicht mitgeteilt wurde?