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"Blitzumfrage"

M
mensch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben zu einem wichtigen Thema widersprüchliche Informationen durch den AG erhalten. Die einzige Möglichkeit, um zu erfahren, wo die Wahrheit ist, ist unsere Kollegen zu fragen. Und die Antwort brauchen wir dringend. Die Idee ist, nächste Woche eine "Blitzumfrage" durchzuführen: wir werden nächste Woche durch die Abteilung gehen und Fragebogen (mit 4 kurzen Fragen) verteilen und den Kollegen erklären, worum es geht. Müssen wir eine solche Aktion vorankündigen? (Wir sind ziemlich sicher, dass der AG die Kollegen sehr unter Druck setzen würde). Darf uns der AG (zum Beispiel die Teamleiter) in so einem Fall aus der Abteilung "rausschmeissen"? Wenn ja, gem. welchem Gesetz? Vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

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caretakerFM

06.06.2010 um 19:29 Uhr

Umfragen und Fragebögen können einwesentlicher Bestandteil der BR-Arbeit sein,denn sie dienen zur Informationsbeschaffung.wird dieses verwehrt ist es ein Verstoß gegen das BetrVG § 119 Abs.1 (2). Der BR hat das Recht im zuge einer Betriebsbegehung jeden Arbeitsplatz und jeden AN aufzusuchen. Man sollte den AG davon in Kenntniss setzen, verweigern darf er es nicht und schon gar nicht den Termin bestimmen, s.o. Aus dem Verstoß würde sich BetrVG § 121 ergeben. Aber eine Klage gegen den AG muss sehr gut vorbereitet werden. Deshalb eine sachliche schriftliche Ankündigung des Vorhaben, mit entsprechenden Paragraphen bestückt wirkt wunder.

D
DerAlteHeini

06.06.2010 um 22:24 Uhr

caretakerFM Sollte der AG oder die Teamleiter euch aus den Abteilungen schmeißen, dann sofort eine außerordentlich Betriebsratssitzung einberufen und einen Beschluss für den Antrag einer einstweiligen Verfügung fassen und sie entweder selber beim Arbeitsgericht beantragen oder aber nach entsprechenden Beschluss einen Fachanwalt damit beauftragen.

M
Mensch

07.06.2010 um 20:00 Uhr

Ich danke Euch für Eure sehr hilfreichen Antworten!

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