Erstellt am 10.06.2021 um 11:46 Uhr von RudiRadeberger
BR Wahlen haben geheim, unmittelbar, frei und gleich zu erfolgen.
Deshalb musst du das schon näher erläutern. Sonst wird nicht deutlich, ob eines dieser Prinzipien verletzt wurde oder ob nur Wahlwerbung bis zum letzten Meter erfolgt ist (auch nicht gerade angenehm).
Erstellt am 10.06.2021 um 11:53 Uhr von Sandmann08
Als Wahlwerbung sehe ich das nicht...eher als Einschüchterung von den Vorgesetzten.
Erstellt am 10.06.2021 um 11:56 Uhr von Relfe
üblicherweise ist Wahlwerbung im Wahllokal und unmittelbar davor nicht erlaubt.
Von daher wäre das oben beschrieben als "Manipulation" anzusehen.
hier mal ein Text dazu:
Weiter sollten Hinweise zum allgemeinen Verhalten und zu rechtlichen Vorgaben erfolgen. Insbesondere in größeren Betrieben mit mehreren Wahllokalen sollten Sie beispielsweise darauf hinweisen, dass das Wahllokal sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche frei von Wahlwerbung sein müssen. So wird eine unzulässige Beeinflussung der Wähler vermieden.
wenn der BRV oder ein BR-Bewerber einen Wähler bis zur "Urne" begleitet, dann ist das Beeinflussung und somit unzulässig, da kann man dann nicht mehr von frei und geheim reden.
Erstellt am 10.06.2021 um 12:01 Uhr von celestro
Wahlwerbung bis zur Urne kann ich auch nicht erkennen. Ob das Verhalten unerlaubt war, lässt sich anhand der Beschreibung nicht zweifelsfrei sagen. Es "riecht" danach, ja.
Erstellt am 10.06.2021 um 13:41 Uhr von Matze
Sollte es so stimmen, wie Du beschreibst, solltest Du gerichtswirksame Beweise sammeln und dagegen vorgehen. Entweder mit Anwalt Deiner Gewerkschaft oder selbst klagen. Solltest Du unter Deinen Kolleginnen und Kollegen keine Mitstreitenden finden, fürchte ich, wird das ein "Kampf gegen Windmühlen" (Don Cuijote usw.).
Erstellt am 10.06.2021 um 14:05 Uhr von Sandmann08
2 Mitarbeiter mit Befristung wurden angesprochen und haben es einen Kollegen erzählt. Bei einer Bestätigung würde ich die Wahl beim Arbeitsgericht anfechten. Aber ob sie wirklich bestätigen ????(Befristung)
Erstellt am 10.06.2021 um 14:12 Uhr von Enigmathika
Was sagt denn der Wahlvorstand dazu? Der muss das doch mitbekommen haben.
Erstellt am 10.06.2021 um 14:43 Uhr von ganther
ich bin aber noch bei celestro
"Wahlwerbung bis zur Urne kann ich auch nicht erkennen. Ob das Verhalten unerlaubt war, lässt sich anhand der Beschreibung nicht zweifelsfrei sagen."
mir ist völlig unklar, was genau gemacht wurde. Ansprache der Kollegen auch am Wahltag ist sicher nicht verboten. Hand führen ist es nicht. Dazwischen gibt es noch eine ganze Menge grau von schwarz bis weiß.
Anfechten kann man natürlich . Alleine als AN halt nicht. Beweisbarkeit ist immer ein besonderes Problem des anfechtenden
Erstellt am 10.06.2021 um 14:49 Uhr von celestro
naja ... bis es zum Prozess um die Anfechtung kommt, dürfte die Befristung vielleicht schon abgelaufen sein. Außerdem hat der BRV ja nicht alleine zu einer Entfristung zu entscheiden.