Seminarproblem
Der Betriebsrat jhat beschlossen einen Kollegen zu einem Seminar zu schicken. Der Arbeitgeber hat aus betrieblichen Gründen abgelehnt ( aus seinem Schreiben aus). Als Alternative bot er uns für den Kollegen an so etwa im Herbst ein Seminar zu besuchen. Wie sollte der Betriebsrat am besten reagieren? Danke im Vorraus!
Community-Antworten (4)
12.05.2010 um 20:08 Uhr
Das ist so erstmal sehr schwierig zu beantworten.
Grundsätzlich muß der BR das Seminar frühzeitig dem AG bekannt geben. Frühzeitig bedeutet hier 3 bis 4 Wochen zuvor. ABER Der BR muß die betrieblichen Belange beachten. Soll heißen: Im Einzelhandel in der Weihnachtszeit, hat er z.B. schlechte Karten... Das ist aber nur ein Beispiel... Auch ist die Frage welcxhes Seminar belegt werden soll (in Bezug auf Vorrang der BR Arbeit). Ist es ein momentan sehr wichtiges Thema, ist die Gewichtung immer eine andere.
Wenn der AG wegen der zeitlichen Lage Bedenken hat, kann dieser die Einigungsstelle anrufen...
Um welches Seminar handelt es sich und warum hat der AG Bedenken bezüglich der zeitlichen Lage?
12.05.2010 um 20:39 Uhr
Der kollege hat vom 03.05 bis zum 06.05.2010 BetrVG. 1 (Grundlage). Er wollte den BetrVG. 2 besuchen und zwar ab Ende Mai bis Anfang Juni. danke
12.05.2010 um 21:36 Uhr
@Frühling Habe noch mal in mein schlaues Büchlein geschaut das sich rund um § 37 BetrVG befasst. Hier geht man nach allgemeiner Rechtssprechung von einer Ankündigungsfrist von 2 1/2 -3 Wochen aus; in dem man dem AG dies mitteilen muß. Ist der AG dann der Auffassung, dass der Betriebsrat hinsichtlich der zeitlichen Lage des Seminars die betrieblichen Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt hat, muss er bei Seminarteilnahmen nach § 37, 6 BetrVG die Einigungsstelle anrufen um diesen Punkt klären zu lassen (vgl. §37,6 Abs 6 S 5, 6 BetrVG).
Richten sich dagegen seine Einwände gegen die Erforderlichkeit bzw. die Geeignetheit, so ist diese Streitfrage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären.
13.05.2010 um 15:27 Uhr
@Frühling: Wie sehen denn die "betrieblichen Gründe" im Antwortschreiben eures Chefs aus? Vielleicht passt ja Ende Mai z.B. wegen der Pfingstferien wirklich schlecht. Dann wär zwar die E-Stelle der offizielle Weg, aber man muss ja nicht immer den kostenpflichtigen Weg wählen. Wenn die Gründe jedoch heißen: "Zwei Seminare in 6 Wochen ist zu teuer" sieht das Ganze wieder ganz anders aus...