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Vertrauensratswahlen

B
Brilly
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag Ich hebe eine b.z.w mehrere Fragen bein uns im Betrieb wurden Vertrauensrats wahlen abgehalten . Frage 1 Darf sich ein leitender Mitarbeiter Aufstellen lassen genau so wie die rechte Hand vom Chef? Frage 2 Jetzt gibt es neu Wahlen weil zwei die gleichen Stimmen anzahl haben ,obwohl laut umfrage der Belegschaft einer gar nicht gewählt hat Frage 3 Wann muss das Wahlergebnis bekannt gegeben werden ? Unser Wahlergebnis wurde erst viele Tage später nicht öffentlich herausgegeben. Frage 4 Kann ich die Wahl anfechten wenn keiner der aufgestellten Mitglieder bei der Auszählung dabei war . mfg Ralph

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Community-Antworten (7)

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Dielöwin

04.05.2010 um 15:54 Uhr

Hallo Brilly

erstmal würde ich gerne wissen was ist denn ein "Vertrauensrat" ich kenne nur BR oder dann Vertrauensleute ( läuft über Gew.)

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peters

04.05.2010 um 16:06 Uhr

Ich nehme mal an, in Eurem Betrieb ist man auf den Vorschlag des Arbeitgebers (der keinen BR haben möchte) eingegangen und hat einen "Vertrauensrat" gewählt, für den es allerdings keinerlei Regelungen und Rechte gibt. Daher wirst du auf deine Fragen vermutlich keine verbindlichen Antworten bekommen.

Und ich nehme fast an, solche Fragen im Zusammenhang mit diesem Vertrauensrat werden euch noch öfter begegnen.

D
DonJohnson

04.05.2010 um 17:17 Uhr

Wenn es so ist wie peters denkt (ich im übrigen auch befürchte), habe ich folgende Antworten für dich (aber nur für den Fall, dass es sich nciht um einen BR oder PR handelt).

zu 1: Ja, warum auch nicht. Tja, bei einer BR Wahl hätte das anders ausgesehen. zu 2: Warum muß er wählen, reicht doch wenn er gewählt hat. Und wenn es dann Neuwahlen gibt... tja, bei einer BR Wahl hätte das anders ausgesehen. zu 3: Es muß nicht bekannt gegeben werden wenn keiner es veröffentlichen will. Tja auch hier wäre das bei der BR Wahl anders. zu 4: Nein - das könntest du nicht mal bei der BR Wahl ;-)

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DonJohnson

04.05.2010 um 19:22 Uhr

@Brilly Also interessant wäre es dennoch zu wissen ob unsere Befürchtungen stimmten, oder du dich nur nicht so richtig ausgedrückt hast...

B
Brilly

04.05.2010 um 21:14 Uhr

Wenn ich so richtig überlege stimmt eure Aussage . Da unsere Geschäftleitung sich nicht in die Karten sehen lassen will. wurde mit 100 % Sicherheit an der Wahl gemauschelt

Da die Auszählung der Wahl unsere Personalleitung vorgenommen hat.

Danke nochmal ! Brilly

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DonJohnson

04.05.2010 um 21:53 Uhr

@Brilly Sorry, aber verstanden, was wir eigentlich ausdrücken wollten, hast du nciht, oder?

P
peters

05.05.2010 um 00:35 Uhr

Wahrscheinlich ist es auch egal, wie die Wahl ausgegangen ist, denn ein Vertrauensrat hat keinerlei rechtliche Grundlage für seine Arbeit. Er kann sich nicht auf Rechte aus dem BetrVG berufen.

Ich fürchte, ihr seid einer fadenscheinigen good-will-Aktion auf den Leim gegangen.

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