W.A.F. LogoSeminare

Postenverteilung

S
schaddow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, auch bin seid neustem Mitglied im BR. Bei der ersten Sitzung sind so ein paar Ungereihmtheiten aufgekommen. Frage: Dürfen neue Mitglieder in den ersten vier Jahren den Sitz des Vorsitzenden/ Stellvertreter übernehmen; oder nicht. Würde mich über eine Antwort freuen. ..... Danke im voraus.... Schaddow

84803

Community-Antworten (3)

L
Lotte

27.04.2010 um 19:46 Uhr

Schaddow, erstmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Im BR bist Du Gleicher unter Gleichen. Da gibt es keine Sonderrechte für lange BR Zugehörigkeit und auch keine Einschnitte bei frisch Gewählten.

E
Erwin

27.04.2010 um 19:48 Uhr

Klar.

BRV und Stellvertreter werden in der Konstuierenden Sitzung gewählt. Einfach Mehrheit reicht aus.

Man stelle sich auch einmal vor, man wäre der 1. BR im Betrieb und es ginge nicht.

Also, wenn "alte Hasen" glauben den Neuen ewtas anderes erzählen zu müssen, sollte man sie .........

Nun ja was macht man mit alten Dingen die zu nichts mehr taugen ;-))

D
DonJohnson

27.04.2010 um 19:49 Uhr

Bei der ersten Sitzung sind so ein paar Ungereihmtheiten aufgekommen. Frage: Dürfen neue Mitglieder in den ersten vier Jahren den Sitz des Vorsitzenden/ Stellvertreter übernehmen; oder nicht. Klar dürfen neugewählte - wie sollte das sonst in Betrieben funktionieren, wo erstmalig ein BR gewählt wurde?59

Ihre Antwort