W.A.F. LogoSeminare

Schweigeflicht

J
Juliurlaub
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freunde,zwei Fragen kann der Betriebsrat ein Mitglied wenn er sich nicht an seine Schweigeflicht hält aus dem Betriebsrat endlassen ? zweite Frage, muß wenn der Betriebsrat neu ist auch der Wirtschaftsausschuß neu Gewählt werden Danke schon mal.

1.37006

Community-Antworten (6)

P
peters

23.04.2010 um 15:41 Uhr

Entlassen kann ein BR schonmal niemanden und was die Schweigepflicht des BR ist, wäre noch die Frage.

P
peters

23.04.2010 um 15:44 Uhr

Zur zweiten Frage §107 BetrVG: "(2) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt."

P
pitsieben

23.04.2010 um 15:48 Uhr

@ Juliurlaub, siehe § 23 BetrVG zur Verletzung gesetzlicher pflichten von BR-Mitgliedern. Auch die WA-Mitglieder müssen neu gewählt werden, siehe § 107 Abs. 2 BetrVG.

R
rkoch

23.04.2010 um 15:52 Uhr

Das Thema Schweigepflicht gab es hier schon....

Grundsätzlich gilt, das der Betriebsrat über GESCHÄFTSGEHEIMNISSE oder ihm bekannt gewordene PERSÖNLICHE VERHÄLTNISSE von AN schweigen muss. Geschäftsgeheimnis ist aber wieder nicht das, was der AG als "Vertraulich" bezeichnet, sonder nur Informationen, deren Bekanntwerden dem AG Schaden zufügen würde (sehr vereinfacht ausgedrückt. Für Beispiele siehe Kommentare zu §79 BetrVG.

Ebenso haben BRM Schweigen darüber zu bewahren, wenn im BR z.B. Verhandlungstaktiken besprochen wurden, deren Bekanntwerden dem BR schaden würde.

Ansonsten kann jedes BRM ziemlich offen über seine Arbeit sprechen.

Der Wirtschaftsausschuss muss neu gebildet werden, gewählt wird er aber nicht sondern "bestimmt", sprich durch Beschluss berufen.

T
Taurus

23.04.2010 um 18:30 Uhr

Da der Betriebsrat kein "Geheimbund" ist must Du schon mal genauer schreiben was Sache ist. Wenn der AG dem BR Betriebsgeheimnisse anvertraut, so ist hier Schweigepflicht geboten. Aber wo sonst sollte ein BR Mitglied schweigen? Er sollte natürlich nicht mit Namen dienen, was Abmahnungen, Kündigungen etc, betrifft.

D
DerAlteHeini

24.04.2010 um 14:49 Uhr

Juliurlaub Ein Betriebsratmitglied kann aus seiner BR Arbeit anderen Kollegen alles berichten, was nicht dem Datenschutz oder dem § 79 BetrVG unterliegt. Auch aus BR Sitzungen kann er berichten, wenn genannte Vorgaben nicht verletzt werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage mit dem der BR einem BR Mitglied einen Maulkorb verpassen kann.

Ihre Antwort