Gesamtbetriebsratmitglied
hallo ,haben im Vorjahr mit altem BR Gbr gegründet,aktuell haben wir neu gewählt und die damals gewählten BR für den Gbr sind nicht wieder gewählt worden.Nun glauben aber beide ehem.BR sie würden nach wie vor im Gbr sein. Das Problem ist, in den Gbr Sitzungen wurden diese von 2 verschiedenen "leuten" geschult, zum einen von der Gewerkschaft und wiederum von einer entspr. Coaching Agentur.Die Gewerkschaft sagt, natürlich wären sie noch Gbr und die Coaching-Agentur sagt mit dem Tag der Neuwahl sind sie nicht mehr Gbr und da sie ja auch nicht mehr gewählt wurden sind sie eh raus. wie kann man denen erklären, da sie bedingt durch die Nichtplatzierung schon enttäuscht sind, glaubhaft beweisen,was denn nun der Wahrheit entspricht ,vor allem wer das absolute Falsche geschult hat. konntet ihr verstehen was ich meine.... lG koora
Community-Antworten (8)
22.04.2010 um 08:33 Uhr
Moin, vielleicht ;-)) hiermit:
§ 49 BetrVG Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Betriebsrat.
22.04.2010 um 09:03 Uhr
Mit der Neuwahl endet nicht automatisch die Mitgliedschat im alten BR.
22.04.2010 um 09:03 Uhr
koora, und zusätzlich § 24 BetrVG
§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
- Ablauf der Amtszeit,
selbst, wenn man wiedergewählt wurde, ist die Mitgliedschaft, mindestens für die sogenannte juristische Sekunde, erloschen. Da hat sich die Gewerkschaft, mit ihrer Schulung, aber nicht gerade mit Ruhm beckleckert!
22.04.2010 um 09:14 Uhr
Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit Erlöschen der Mitgliedschaft im entsendenden Betriebsrat (§ 49 Alt. 1 BetrVG). Die Gründe für das Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat ergeben sich aus § 24 BetrVG. Bei dem Gesamtbetriebsrat handelt es sich um eine Dauereinrichtung ohne Amtszeit. Der Gesamtbetriebsrat als solcher erlischt nur dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung entfallen (BAG, Beschluss v. 5.6.2002, 7 ABR 17/01). Gibt es Veränderungen bei den entsendenden Betriebsräten, kann sich auch die Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats ändern.
22.04.2010 um 09:32 Uhr
das ist nicht der 1.bullshit den die GW gelabert hat...ist schon schlimm,wenn man es richtig rüberbringt und betreffende sich zwischen den antworten der GW und der anderen institution entscheiden soll/muss. wem soll er denn glauben
22.04.2010 um 11:29 Uhr
Man sollte die GEW hier nicht als GEW an den Pranger stellten sondern sich überlegen, WER in der GEW den Bullshit von sich gegeben hat. Es ist Fakt, das viele "Aussagen der GEW" von Nicht-Fachleuten aus dem Bauch heraus abgegeben werden, rekrutieren sich doch tatsächlich auch viele Seminarleiter der Gewerkschaft aus ehemaligen oder sogar noch aktiven Betriebsräten, die ihr Wissen nach dem stille Post-Prinzip weitergeben, wobei hier schon oft die 3. oder 4. Iteration vorliegt.
Es gibt bei der GEW DURCHAUS fachkompetente Nicht-Fachleute und natürlich auch Fachleute (sprich RA-ArbR). Man muss nur immer Bedenken mit wem man redet und wie gut die betreffende Person in Rechtsfragen gebildet ist. Und insbesondere in Tariffragen bekommt man von GEW-Fachleuten oft bessere Auskunft als von RA. Kein Vorwurf an die RA, die können normalerweise einen TV eben nicht so gut kennen wie die Tarifspezialisten der GEW.
22.04.2010 um 11:45 Uhr
genau, und wer lesen kann - im BetrVG und TV - ist im Vorteil; ab und an sollte sich jeder BR mal die Mühe machen, das ein oder andere nachzuschlagen
22.04.2010 um 12:36 Uhr
sorry, wollte durch diese formulierung NICHT die komplette GW an den pranger stellen,ging nur um den sachverhalt an sich. bin weder AW noch GW.....bin nur ein mensch