Kameraeinsatz
Hallo zusammen! Ich brauch mal Eure Hilfe. Und zwar sind wird eine Filialbäckerei und jetzt hat unsere Geschäftsleitung wieder den Antrag auf Genehmigung von Kameraeinsätzen gestellt. Den wollen wir nicht genehmigen. Kann mir jemand ein paar Argumente verraten, womit wir den Kameraeinsatz widerlegen können? Wäre toll, wenn wir mit ein paar tollen Argumenten unseren lieben GL entgegnen können!
Community-Antworten (2)
18.04.2010 um 14:32 Uhr
Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
lese einmal hier: Willkommen im Internetangebot der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen. http://www.datenschutz-bremen.de/tipps/video.php
Stichworte sind BDSG, also Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und ggf. auch das Recht am eigenen Bild, sofern Einzelpersonen aufgenommen werden und nicht Gruppen.
Also einfach einmal das Thema goolen, dann findet man vieles. Ihr solltet einfach NEIN sagen, dann kann der AG ja eine Einigungstelle einsetzen. Ihr sollte euch nur auch einmal gleich nach einem guten EInigungstellenvorsitzenden umsehen und auch bei der Gewerkschaft Unterstützung und Rate holen.
Noch eine gute Seite: Betriebsrat hat Mitspracherecht bei Einführung von Videoüberwachung
Bundesarbeitsgericht: Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig, darf aber nicht unverhältnismäßig sein
Bei Verdacht von Straftaten ist heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers möglich, bei öffentlich zugänglichen Flächen ist nach Bundesdatenschutzgesetz nur offene Videoüberwachung erlaubt
http://www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/videoueberwachung.html
aber auch hier:
http://www.juraexamen.info/arbeitnehmerdatenschutz-videouberwachung-am-arbeitsplatz/
und
http://www.dtb-kassel.de/publikationen/Videoueberwachung_am_Arbeitsplatz_Wilke+Kiesche_CuA_07_12.pdf
BAG: Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BUNDESARBEITSGERICHT
Im Namen des Volkes, Urteil, Aktenzeichen: 1 ABR 21/03, Verkündet am: 29.06.2004
19.04.2010 um 13:10 Uhr
Steffi: Euer Chef will was - also soll er erst mal mit Argumenten rumkommen, wieso weshalb warum er was genau will. Solange er nur sagt: "Ich will aber!" könnt ihr antworten: "Wir aber nicht!" That's it.
Oder in schönerer Formulierung: "Der BR hat in seiner Sitzung vom *** beschlossen, ihren nicht näher begründeten Antrag auf Installation einer Videoüberwachung abzulehnen."