PRWahlAuszählung
Kann man eine Personalratswahl zum zweiten Mal auszählen lassen, wenn man dem Ergebnis nicht traut und was muß man dafür unternehmen ?
Community-Antworten (2)
11.04.2010 um 18:06 Uhr
Peterli, Bundespersonalvertretungsgesetz § 25 Mindestens drei Wahlberechtigte, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder der Leiter der Dienststelle können binnen einer Frist von zwölf Arbeitstagen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, daß durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflußt werden konnte.
20.04.2010 um 08:17 Uhr
Na ich denke mal so werden wir es auch machen.