Hallo,
wir haben seit Jahren einen netzwerkunabhängigen Rechner, wo jedem MA gestattet wurde in das Internet zu gehen. Nach Feierabend auch für private Dinge, dies wurde aber selten benutzt. Nun soll der Internetzugang nich mehr möglich sein und der Rechner wurde entsprechend gesperrt. Hätte der Betriebsrat hier vorab eine Informationsplicht oder sogar ein Miutbestimmungsrecht ?

Viele Grüße
Rassmus