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Internetrechner

R
Rassmus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben seit Jahren einen netzwerkunabhängigen Rechner, wo jedem MA gestattet wurde in das Internet zu gehen. Nach Feierabend auch für private Dinge, dies wurde aber selten benutzt. Nun soll der Internetzugang nich mehr möglich sein und der Rechner wurde entsprechend gesperrt. Hätte der Betriebsrat hier vorab eine Informationsplicht oder sogar ein Miutbestimmungsrecht ?

Viele Grüße Rassmus

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

26.03.2010 um 18:25 Uhr

Rassmus,

würde das den Sozialeinrichtungen zuordnen und da habt ihr ja ein MBR.

N
nicoline

26.03.2010 um 18:43 Uhr

ridgebackl, würde das den Sozialeinrichtungen zuordnen echt phanatasievoll, diese Hunderasse! ;-))

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