Internetrechner
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Rassmus
Nov 2016 bearbeitet
Hallo, wir haben seit Jahren einen netzwerkunabhängigen Rechner, wo jedem MA gestattet wurde in das Internet zu gehen. Nach Feierabend auch für private Dinge, dies wurde aber selten benutzt. Nun soll der Internetzugang nich mehr möglich sein und der Rechner wurde entsprechend gesperrt. Hätte der Betriebsrat hier vorab eine Informationsplicht oder sogar ein Miutbestimmungsrecht ?
Viele Grüße Rassmus
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Community-Antworten (2)
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ridgeback
26.03.2010 um 18:25 Uhr
Rassmus,
würde das den Sozialeinrichtungen zuordnen und da habt ihr ja ein MBR.
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nicoline
26.03.2010 um 18:43 Uhr
ridgebackl, würde das den Sozialeinrichtungen zuordnen echt phanatasievoll, diese Hunderasse! ;-))