Unterstützunterschriften
Auf der IG-Metall-Liste stehen Kandidaten, die auf einer anderen Liste ihre Untertützunterschriften geleistet haben. Die Besonderheit ist, dass die Gewerkschaftliste nur von 2 Gewerkschaftsbeauftragten unterschrieben werden muss und somit keine Stützunterschriften bedarf. Soweit so klar. Ich zweifle die Stützunterschriften der Kandidaten der Gewerkschaftsliste auf einer anderen Liste an.
Wer hat mir hierzu Hilfestellung?
Community-Antworten (5)
16.03.2010 um 15:12 Uhr
@Watch
Wieso zweifelst Du das an? Sie können es doch vollkommen legitim so machen.
16.03.2010 um 16:22 Uhr
Stützunterschriften kann ich leisten wo ich will. Hauptsache ich machs nicht doppelt.
Das ist eine reine Gewissensfrage, die jeder für sich entscheiden muss. Warum unterstütze ich eine Liste und lass mich auf ner anderen aufstellen? Ich könnte ja auch als Mitglied der Grünen die CSU wählen. Passt halt irgendwie nicht ganz zusammen.
Der einzige Punkt an dem du zweifeln könntest wäre, dass die Unterschrift vielleicht gefälscht wurde. Das trau ich aber jetzt dann doch keinem zu....
17.03.2010 um 10:42 Uhr
Also, lt. §§641 BGB in Verbindung mit §§ 142 AR behält §§ 6 und 7 WO 2. Absatz 1. Abschnitt, dritter Halbsatz seine Gültigkeit. jedoch nur, wenn §§641 Absatz 4 2 Halbsatz nicht zur Anwendung kommt. Alles klar ??
17.03.2010 um 11:10 Uhr
"Also, lt. §§641 BGB in Verbindung mit §§ 142 AR behält §§ 6 und 7 WO 2. Absatz 1. Abschnitt, dritter Halbsatz seine Gültigkeit. jedoch nur, wenn §§641 Absatz 4 2 Halbsatz nicht zur Anwendung kommt. Alles klar ?? Antwort 3 Erstellt am 17.03.2010 um 09:42 Uhr von Jokerll"
Jokerll. kann es sein dass Du nicht ganz richtig bist?
17.03.2010 um 11:17 Uhr
Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften einstellen. Ich hätte diese Anfrage nicht gestartet, wenn ich in diesem Thema sicher wäre.
Danke!