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Mitglied vom Wahlvorstand tritt zurück.

R
Rattle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, all

neue situation,

ein ersatzmitglied erklärt seinen rücktritt, reicht das oder muss das schriftlich erfolgen?

zusatzfrage:

wenn alle wahlvorstandsmitglieder zurücktreten und nur der vorsitzende über bleibt, muss dann vom BR zwei neue ordendliche und ersatzmitglieder benennen?

mfg

2.40505

Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

18.02.2010 um 11:42 Uhr

  1. Reicht.
  2. Ja, er muss neu bestellen.
N
nicoline

18.02.2010 um 19:26 Uhr

Rattle, wenn alle wahlvorstandsmitglieder zurücktreten und nur der vorsitzende über bleibt, dann sind nicht alle zurückgetreten, aber neu bestellen muss trotzdem der BR!

R
Rattle

18.02.2010 um 20:06 Uhr

danke euch,

für die antworten :-)

mfg

P
Peanuts

18.02.2010 um 21:23 Uhr

Seit wann kann ein Ersatzmitglied seinen Rücktritt erklären?

R
Rattle

19.02.2010 um 08:34 Uhr

@peanuts

gegenfrage, kann er gezwungen werden als ersatz einzuspringen?

meiner meinung nach könnte er ja behaupten wenn er nicht an der sitzung teilgenommen hat, er ist übergangen worden.

mfg

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