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Kanditadenliste

B
Berber
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, kann man sich von einer Kandidatenliste zum Betriebsrat wieder streichen lassen und auf eine andere Liste kandidieren??

lg Attila

81004

Community-Antworten (4)

R
Rattle

17.02.2010 um 07:27 Uhr

@Berber

wenn die abgabefrist noch nicht abgelaufen ist, ja.

wenn sie abgelaufen ist wird der kandidate aufgefordert innerhalb von 3 arbeitstagen sich zu erklären für welche liste er kandidiert.

mfg

B
Berber

17.02.2010 um 13:19 Uhr

Hallo nochmal, also würde das heissen man könnte sich auf 2 Listen eintragen lassen und dann nach der Abgabefrist entscheiden auf welcher Liste ich mich zur Wahl stelle??

Lg Attila

R
Rattle

17.02.2010 um 13:40 Uhr

@Berber

liest du §6 WO

mfg

D
Dielöwin

17.02.2010 um 14:23 Uhr

Hallo also von der Liste streichen geht nicht mehr aber ansonsten so verfahren wie Rattle schreibt

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