Kanditadenliste
B
Berber
Apr 2018 bearbeitet
Hallo, kann man sich von einer Kandidatenliste zum Betriebsrat wieder streichen lassen und auf eine andere Liste kandidieren??
lg Attila
81004
Community-Antworten (4)
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Rattle
17.02.2010 um 07:27 Uhr
@Berber
wenn die abgabefrist noch nicht abgelaufen ist, ja.
wenn sie abgelaufen ist wird der kandidate aufgefordert innerhalb von 3 arbeitstagen sich zu erklären für welche liste er kandidiert.
mfg
B
Berber
17.02.2010 um 13:19 Uhr
Hallo nochmal, also würde das heissen man könnte sich auf 2 Listen eintragen lassen und dann nach der Abgabefrist entscheiden auf welcher Liste ich mich zur Wahl stelle??
Lg Attila
R
Rattle
17.02.2010 um 13:40 Uhr
@Berber
liest du §6 WO
mfg
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Dielöwin
17.02.2010 um 14:23 Uhr
Hallo also von der Liste streichen geht nicht mehr aber ansonsten so verfahren wie Rattle schreibt