Erstellt am 27.01.2010 um 09:56 Uhr von nobli
müssen muss er nicht aber können kann er und sollen sollte er.
Gruß
Noli
Erstellt am 27.01.2010 um 10:24 Uhr von rolfo
Wie sollten Kandidaten an Vorschlags und Stützunterschriftslisten kommen wenn nicht vom Wahlvorstand.
Ich sehe darin schon eine Verpflichtung, die Vorschlagslisten müssen ja mit der Stützliste verbunden sein.
Erstellt am 27.01.2010 um 10:33 Uhr von Sanieris
rolfo
Zu 1. Zum Beispiel hier im Forum kann man Vordrucke erhalten.
Zu 2. Es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstands Vorschlagsliste und Liste Stützunterschriften zu verbinden.
Da bist Du total falsch informiert!
Gruss Sanieris
Erstellt am 27.01.2010 um 11:10 Uhr von rolfo
@ Sanieris
ich bin nicht falsch informiert, ich habe auch nicht behauptet dass dies unbedingt zu den Aufgaben gehört, aber du verstehst vielleicht dass die Mitarbeiter evtl. gar keine Möglichkeiten haben sich die Vordrucke runterzuladen und auch gar nicht wissen dass die Listen zusammengeheftet sein müssen, das wissen ja manche Wahlvorstände nicht, wie du sicherlich hier im Forum schon gelesen hast. Man kann sich ja das Leben selbst schwer machen
Erstellt am 27.01.2010 um 11:38 Uhr von Sanieris
rolfo
Ich möchte keinem das Leben schwer machen!
Aber es gibt bei Uns im BR Gremium (13er) zwei Kollegen die nur darauf warten mir als BRV und Wahlvorstand mal wieder einen Brief von ihrem Anwalt zukommen zu lassen.
Aber wircklich wegen jedem Scheiß, von dem abgesehen hatten Sie bis jetzt noch nie Erfolg damit.
Aber Ihr könnt bestimmt Nachvollziehen das, das schon an die Nerven geht.
Nun wurde von den Beiden behauptet (darum auch meine Frage oben) das ich verpflichtet bin die Vordrucke als Wahlvorstand zu haben.
Nun möchte ich nur wissen bin ich als Wahlvorstand dazu verpflichtet ja oder nein?
Die restlichen Beiträge helfen mir einfach nicht weiter.
Klingt hart ist aber so!!!
Gruß an Alle
Erstellt am 27.01.2010 um 11:59 Uhr von rolfo
@ Sanieris
Reden wir mal von der Praxis,
Ich habe mit der kommenden schon 4 Wahlen als Wahlvorstand durchgezogen. Die Vorschlagslisten wurden immer vom Wahlvorstand erstellt, auf der Software für BR Wahlen findest du die auch, die werden sie nicht reingemacht haben wenn der MA sich die Unterlagen selbst zusammenbasteln soll, das ergibt ja auch keinen Sinn. Ich hoffe doch dass du eine entsprechende Software nutzt.
Ich sehe es immer noch als eine Verpflichtung des WV an dafür zu sorgen dass die Wahl und dazu gehört auch die Erstellung von Vorschlagslisten reibungslos über die Bühne geht.
Du machst dir das Leben als BRV und Wahlvorstand unnötig schwer.