Krankscheinvorlage
Hallöchen, bei uns im Betrieb sollen von 800 Mitarbeitern plötzlich 10 ab dem ersten Tag einen Krankenschein vorlegen, können wir irgendwie dagegen halten oder müssen die Kollegen das so hinnehmen?
Community-Antworten (27)
08.10.2009 um 14:17 Uhr
@Pokemon
EntgFG § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) 1.Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2.Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3.Der Arbeitgeber IST BERECHTIGT, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung FRÜHER ZU VERLANGEN. Dies ist der reine Gesetzestext, evtl. ist "ist berechtigt" nochmal zusätzlich in einem für euch gültigen TV geregelt oder genauer definiert.
Dazu gibt es ein BAG-Urteil:
Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Urteil vom 26.02.2003; Az.: 5 AZR 112/02
08.10.2009 um 14:29 Uhr
Galaxy hat Recht: Der AG ist berechtigt....." es ist aber trotzdem eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ( Ordnung im Betrieb § 87 Abs1, Pkt.1 BetrVG). Der BR müsste zuerst die Aktion stoppen, dann den AG zu Vorlage der Information, die zu dieser Entscheidung geführt hat, auffordern. Evtl. eigene " Forschungen" einstellen (um zB. Mobing auszuschließen), mit den MA reden und dann entscheiden. Wir hatten auch so ein Fall mit 7 MA. Die sind negativ aufgefallen. Über längeren Zeitraum war zu beobachten, dass sich sich fü 1-2 Tage krank gemeldet haben vor dem WE oder Feiretagen, vor oder nach dem Urlaub usw. Es war auffällig oft. Haben wir vorerst befristet für 1 Jahr zugestimmt.
08.10.2009 um 14:33 Uhr
unser AG stellt sich hin und meint, er sieht hier keinen kollektiven Tatbestand und somit keine Mitbestimmung, was wäre denn unsere weitere Vorgehensweise? Bei uns gibt es auch keinen Tarifvertrag.
08.10.2009 um 14:39 Uhr
@Rosalie
ist es denn ein kollektiver Vorgang?
Da kann man durchaus anderer Meinung sein
08.10.2009 um 15:01 Uhr
Pokemon, dann kann ja die Einigungsstelle entscheiden.
08.10.2009 um 15:10 Uhr
@Pokemon, Das Thema war schon mal auf dem Tisch und wurde Deskutiert.
wenn der Ag es für Viele einfordert IST es ein Kollektiver bestand und somit MBR Pflichtig ! Macht er es nur für ein paar dann ist es keine MBR !
08.10.2009 um 15:12 Uhr
Nur eine generelle vorzeitige Vorlage, also wenn ab jetzt alle AN davon betroffen sind, löst ein MBR nach § 87 BetrVG aus. Einzelfallbezogen nicht. Der AG hat das Recht dazu, von einzelnen AN die vorzeitige Vorlage zu verlangen. Er darf dabei allerdings nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
08.10.2009 um 15:12 Uhr
Dieses Thema hatten wir letztens gerade. Und auch hier bleibe ich der Meinung, dass das seiner Zeit zitierte Urteil meine Meinung unterstützt, dass es sich auch in dem hier vorliegenden Fall nicht um ein Kollektivrecht handelt, sondern Individualrecht.
Wo der BR sich hier auf 87,1,1 berufen kann, ist IMHO die Auswahlrichtlinie. Also wann der AG dieses individualrechtlich verlangen kann. Und zwar aus dem Grund, dass keine Willkür ins Spiel kommen kann. Das ist aber wirklich schon alles...
08.10.2009 um 15:12 Uhr
aber wer entscheidet denn, ob bei der Anzahl von Mitarbeitern 10 mehr als einige sind?
08.10.2009 um 15:32 Uhr
@DeWalt Dann lies mal den Kommentar dazu...
08.10.2009 um 15:34 Uhr
Immie Klär uns auf ;-)))
08.10.2009 um 15:41 Uhr
Immie
Das hab ich gerade.
08.10.2009 um 15:51 Uhr
Die Anzahl der betroffenen ArbN ist für den kollektiven Bezug nicht ausschlaggebend. Sondern nur ein Indiz. Der Inhalt der Maßnahme ist ausschlaggebend. Das würde dann das ArbG klären.
08.10.2009 um 16:00 Uhr
Immie
Aber das ist doch genau das, was ich in 132543 geschrieben habe ;-)))
08.10.2009 um 16:05 Uhr
DJ, das war auch eher für die beratungsresistenten..
08.10.2009 um 16:21 Uhr
Immie
Ach, ich glaube zu verstehen was du meinst. Du bezogst dich auf sein Wort "alle"...
Dennoch bin ich ja weitestgehend seiner Meinung, habe es letztendlich nur anders ausgedrückt ;-)))
08.10.2009 um 16:31 Uhr
...Nur eine generelle vorzeitige Vorlage, also wenn ab jetzt alle AN davon betroffen sind, löst ein MBR nach § 87 BetrVG aus...
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
08.10.2009 um 16:50 Uhr
@all Und nun bringe ich mal einen neuen Aspekt in die Diskussion:
Der AG ist doch selber schuld wenn er sowas machen würde. Dann geht jeder sofort zum Arzt und was passiert dann? Der AN wird für mindestens 3 Tage AU geschrieben - klasse gemacht AG, da hast du ja was von ;-)))
08.10.2009 um 16:56 Uhr
Immie, wenn der AG jetzt behauptet, dass er die Maßnahme bei diesen 10 Kollegen durchführt, weil sie sehr häufig weniger als drei Tage am Stück krank sind, kann er das tun. Einen kollektiven Zusammenhang sehe ich da noch nicht. Den würde ich sehen, wenn es z.B. heißt, ab einem bestimmten Krankenstand wird diese Maßnahme verlangt. Dann würde es neben den 10 Kollegen auch alle anderen betreffen, die diesen Stand vielleicht erreichen, bzw. sobald sie ihn erreicht haben.
08.10.2009 um 17:03 Uhr
DeWalt Und genau deshalb, hast du dich falsch ausgedrückt ("alle").
Aber ich gehe noch weiter. Ich behaupte, dass die "Festlegung wann" ein MBR des Gremiums hervor ruft nach gerade dem 87,1,1... ;-)))
Die Frage sollte also nciht lauten: Gibt es ein MBR, oder vielmehr wie kommen wir in die Mitbewstimmung ;-)
08.10.2009 um 17:07 Uhr
@all Also wird hier eigentlich doch die falsche Frage gestellt. Bei der Maßnahme als solches gibt es nicht unbedingt das MBR, aber wenn der AG auf einmal an kommt und sagt, er will das so bei diversen Leuten, kann das Gremium dieses ablehnen, da die Modalitäten hierfür dem MBR unterliegen ;-)
Ok, ein wenig quer gedacht, aber es ergibt durchaus Sinn ;-)))
Die Frage ist, warum lehnen wir ab oder fordern wir ein MBR ;-)))
08.10.2009 um 17:36 Uhr
@DeWalt ...wenn der AG jetzt behauptet, dass er die Maßnahme bei diesen 10 Kollegen durchführt, weil sie sehr häufig weniger als drei Tage am Stück krank sind, kann er das tun... -Wenn sich die Kollegen beschweren würde ich mir die Krankentage erst mal ansehen.
...Einen kollektiven Zusammenhang sehe ich da noch nicht... -Kannst du auch nicht
... Den würde ich sehen, wenn es z.B. heißt, ab einem bestimmten Krankenstand wird diese Maßnahme verlangt. Dann würde es neben den 10 Kollegen auch alle anderen betreffen, die diesen Stand vielleicht erreichen, bzw. sobald sie ihn erreicht haben... -Ach ne.
Schön das du es jetzt verstanden hast;-)
08.10.2009 um 17:43 Uhr
Immie
So, damit es etwas spannend bleibt ;-)))
Das alles ist selbstverständlich unbestritten, ABER....
Wie ist es in dem Fall, der letztens hier geschildert wurde? AG sagt BR, dass er ab sofort von folgenden Kollegen die AUB ab dem ersten Tag haben möchte. Wegen der Vorlage, können wir nichts machen, ABER ich behaupte ja, dass die Umstände dieser Maßnahme, also ab wann bei welchem "Fehlverhalten" der AN das von ihnen verlangt wird der Mitbestimmung unterliegt. Diese "Auswahlrichtlinien" unterliegen IMHO eindeutig dem § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG... Wie seht ihr das??? Immerhin kann eine Ungleichbehandlung der AN ja nicht hingenommen werden ;-)))
08.10.2009 um 18:04 Uhr
@DJ sieh dir das mal an... http://www.mcadvo.com/DE/de/184_news_view_694_arbeitgeber-kann-in-besonderen-einzelfaellen-die-sofortige-vorlage-einer-aerztlichen-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-verlangen.html...
Darum sagte ich ja...man muss sich anschauen warum die 10 das müssen.
08.10.2009 um 18:07 Uhr
Immie ...-Wenn sich die Kollegen beschweren würde ich mir die Krankentage erst mal ansehen... Natürlich! ;-))
Don ...ABER ich behaupte ja, dass die Umstände dieser Maßnahme, also ab wann bei welchem "Fehlverhalten" der AN das von ihnen verlangt wird der Mitbestimmung unterliegt.... Behaupte ich auch!! Denn daraus ergibt sich ja ein kollektiver Zusammenhang.
08.10.2009 um 18:13 Uhr
Du Immie, mit beratungsresistent meinst du doch nicht mich, oder? :-((
08.10.2009 um 20:11 Uhr
Du solltest dir das auch mal ansehen...
und dann brauchst du nur noch "Krankmeldung" ins Suchfeld eingeben.