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Mitarbeiterverzeichnis

H
Hamburgwasser
Jan 2018 bearbeitet

Habe ich ein Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat wenn das Unternehmen ein Mitarbeiterverzeichnis ins Intranet stellen möchte und dieses mit einem foto versehen will wenn der Mitarbeiter sein Ok dazu gibt.

5.78506

Community-Antworten (6)

W
Werner

24.08.2009 um 16:03 Uhr

Moin Hamburgwasser, ich sehe hier eigentlich kein MBR.

R
ridgeback

24.08.2009 um 16:24 Uhr

Hamburgwasser, aber die betroffenen AN müssten diesbezüglich ihre Einwilligung geben. Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild usw.

S
steini

24.08.2009 um 16:40 Uhr

@hamburgwasser,

aus datenschutzgründen müssen die betroffenen mitarbeiter hier ihre einwilligung geben. gibt ein mitarbeiter seine einwilligung kann er diese auch widerrufen.

gruß steini

W
Waschbär

25.08.2009 um 14:08 Uhr

@Hamburgwasser, In Hamburg schon weil hier gilt die BertVG. und nicht nur das DSchG. Siehe auch unter Leistung/Prämie/Leistungsbewertung.

L
Lotte

25.08.2009 um 14:32 Uhr

waschbär, also den § 87 (1) Nr. 1 könnte ich mir ja noch gut vorstellen. Aber Leistung/Prämie/Leistungsbewertung? Helf mir mal auf die Sprünge ;-)

W
Waschbär

26.08.2009 um 17:19 Uhr

@Lotte, "Mitarbeiter des Monats" ist das gleiche .....

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