Ein AN hat 70% Schwerbehinderungsausweis
Hallo! Wir brauchen Hilfe zu folgende Frage:
Ein AN hat 70% Schwerbehinderungsausweis, gibt es da Regelungen bzw. §§ die eine Arbeitszeit veriengern lasen ohne Einkommens Verlust?
Community-Antworten (5)
24.08.2009 um 15:07 Uhr
Ne Quatro, sowas gibts leider m.W. nicht.
24.08.2009 um 15:21 Uhr
Quatro, die einzige Möglichkeit sehe ich in einem Antrag auf teilweiser Erwerbsminderungsrente bei der RV
24.08.2009 um 15:22 Uhr
Diese Antworten denk ich, würden einiges klären.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitszeitreduzierung-wg.-Schwerbehinderung-__f6404.html
24.08.2009 um 15:54 Uhr
HHHHHHF, nur leider hat der Anwalt zwar in Bezug auf das TzBfG alles richtig wiedergegeben, aber in Bezug auf schwerbehinderte KollegInnen greift darüber hinaus der § 81 SGB IX, der einen unmittelbaren Teilzeitanspruch ableitet, wenn die Teilzeit aufgrund Art und Schwere der Behinderung notwendig ist (was dann ein Attest notwendig machen würde). Begrenzt wird der Anspruch nur wenn er für den AG unzumutbar oder aber mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist. Betriebliche Gründe wie beim TzBfG Gesetz reichen zur Ablehnung durch den AG also nicht. Zudem entsteht der Anspruch auf TZ auch schon vor Ablauf von sechs Monaten Beschäftigung im Betrieb. Das alles bringt aber keine TZ Beschäftigung mit vollem oder auch teilweisen Lohnausgleich.
24.08.2009 um 16:20 Uhr
Hallo Kollege HHHHHHF
Vielen Dank für den link, das hat uns doch die Frage beantwortet, und ein gute Link haben wir auch noch :-) ein schönen Tag noch!