Wirtsschaftsausschuss
Wir sind ein UN mit ca. 300 MA. Wir hatten WA Ausschuss Sitzung. Nun meine Frage. Laut BetrVG darf mein bei dieser UN Größe nicht detailiert über den WA berichten. Was darf ich an der Betriebsversammlung zum WA der Belegschaft mitteilen?
Danke für eure Hilfe
Gruß schneuse
Community-Antworten (4)
20.08.2009 um 11:16 Uhr
@schneusel Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG ist Dir geläufig, oder? Da der WA ja ein Ausschuss des BR ist, sollte der BR entscheiden, was er mitteilen will. Es ist zum Beispiel völlig unbedenklich Zahlen aus der Bilanz (mal abgesehen von Bilanzen eines e.V.) wiederzugeben.
Eine Liquiditätsplanung kann hingegen wieder - je nach Lage des UN - sehr spezifisch und Schutzbedürfnisse auslösen.
Die Gesellschafterverträge sind wieder nicht problematisch, allerdings ein Geschäftsbesorgungsvertrag wiederum wohl...
20.08.2009 um 12:27 Uhr
Hallo Schneusel, der BR kann auf einer Betriebsversammlung mit Sicherheit all das sagen, was eh über das Unternehmen im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss (z.B. Bilanz). Bei anderen Dingen wäre ich vorsichtig. Gruss BR-Hexe
20.08.2009 um 14:51 Uhr
Als BR darfst Du alles sagen was das Unternehmen betrifft. Dem § 79 BetrVG sind sehr enge Grenzen gesetzt. Ließ einfach mal die kommentierungen von Däubler und/oder Fitting. Per gesetz bist Du Betriebsrat und nicht "Geheimrat"! Es ist dein Job die Interessen der Belegschaft zu vertreten.
20.08.2009 um 14:55 Uhr
@Hermann Naja...