Befrstungen
Hallo zusammen,
befristeter Vertrag läuft aus und wird nicht verlängert. Der Kollege muss nun diverse Ämtergänge usw. erledigen. Darf er dies während der Arbeitszeit oder muss er seine Behördengänge in der Freizeit machen.
Danke für eure Hilfe
Schneusel
Community-Antworten (8)
17.08.2009 um 16:32 Uhr
@ schneusel, Vorstellungstermine, während der Arbeitszeit Behördengänge (AfA), während der Freizeit.
17.08.2009 um 19:03 Uhr
@ ridgeback
bist du sicher ?
17.08.2009 um 19:11 Uhr
@ridgeback Ich kenne das auch ein bisschen anders...§ 629 BGB oder auch Regelungen in SGB III
17.08.2009 um 19:23 Uhr
@ kölner
bei auslaufender befristung der §629 BGB wohl eher nicht...............
17.08.2009 um 19:26 Uhr
@kriegsrat, Kölner, das Ende der Befristung wird wie eine fiktive Kündigung behandelt.
17.08.2009 um 19:46 Uhr
@kriegsrat Nicht?
17.08.2009 um 19:57 Uhr
Meldepflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen soll die Meldung nach § 37b SGB III nicht früher als drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III soll der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zur Wahrnehmung seiner Pflichten nach § 37b SGB III freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen. Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, enthält das Erste Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt keine ausdrückliche Klarstellung im BGB, nach der die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge zu erfolgen hat. Demnach kann der Arbeitnehmer nur verlangen, dass er für die persönliche Meldung beim Arbeitsamt und die aktive Beschäftigungssuche von der Arbeit freigestellt wird, soweit die dienstlichen und betrieblichen Belange es zulassen. Im öffentlichen Dienst ist die Frage, ob eine Freistellung unter Fortzahlung
und
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/newsl2003-Meldepflicht-Arbeitsrecht-06-03.pdf
17.08.2009 um 19:58 Uhr
@ schneusel, Neben dem Anspruch aus § 616 BGB existieren noch weitere gesetzliche Ansprüche auf Freistellung: Freistellung des AN zur Stellensuche gemäß § 629 BGB und zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 37b SGB III
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0303702