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Coronaauswirkung für Azubies

S
schwimmsusi
Jun 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Dank der diesjährigen Krise "kann" es dazu kommen, dass die praktische Abschlussprüfung unserer Auszubildenden (Fachangestellte für Bäderbetriebe Baden-Württemberg) auf nach den Sommerferien (anstatt Anfang/Mitte Juli) verschoben wird. Folglich müsste der Ausbildungsvertrag verlängert werden, dies wird kein Problem sein. Jetzt zu meiner Frage... unsere Azubis arbeiten ja immer nur Mo-Fr, jetzt möchte man sie bitten im August (normalerweise wären sie da ja bereits Fachkräfte und im Schichtplan durch Übernahme mit einberechnet) trotzdem auch mit am Wochenende im Schichtdienst zu arbeiten, quasi als Unterstützung am Becken. Die Azubis sind auch bereit dazu... jetzt die Frage: gibt es die Möglichkeit den Azubis in dieser Zeit eine Art Schichtzulage, Wochenendzulage etc. zu zahlen, obwohl dies nicht im Ausbildungsvertrag verankert ist? Quasi als Dankeschön für Ihren Einsatz und um die Wochenenden auszugleichen? Wenn es rechtlich machbar ist und wir eine entsprechende Quelle der Info finden, ist unsere GF auch dazu bereit.

26609

Community-Antworten (9)

C
celestro

28.06.2020 um 18:16 Uhr

Solche detaillierten Fragen kann nur ein RA für Arbeitsrecht klären. Zumal zunächst einmal zu klären wäre, ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, dass die Azubis am WE überhaupt arbeiten.

K
krambambuli

28.06.2020 um 20:01 Uhr

Also wenn du als BR fragst, weisst du ja, dass vor der "freiwilligen" Leistung der Azubis das zwingende O.K. des BR stehen muss. Und das käme bei mir nur in Frage, wenn dieser Tag vollständig vergütet wird ( nicht Azubi-gehalt sondern normaler Tarifsatz für die Tätigkeit) zuzüglich Mehrarbeitszuschlag.

D
DummerHund

28.06.2020 um 23:03 Uhr

B
BRHamburg

29.06.2020 um 08:53 Uhr

Wo steht den bitte was von Mehrarbeit und Überstunden?

D
DummerHund

29.06.2020 um 14:19 Uhr

@BRHamburg Wie würdest du es denn nennen wenn ein Azubi oder auch normaler AN über die im Lehr- bzw. Arbeitsvertrag festgeschriebenen Stunden arbeitet?

B
BRHamburg

29.06.2020 um 20:39 Uhr

@DummerHund Ich wiederhole meine Frage: Wo steht den bitte was von Mehrarbeit und Überstunden? Der Azubi arbeitet normalerweise jeden Tag von Montag - Freitag. Jetzt soll dieser Azubi am WE sprich Sa und So arbeiten und bekommt dafür zwei Tage zwischen Mo und Fr frei . Wo entstehen für dich jetzt Mehrarbeit und Überstunden?

D
DummerHund

29.06.2020 um 23:37 Uhr

BR Hamburg Bitte gebe mir deine Glaskugel das auch ich sehen kann das die Azubis zwischen Mo und FR 2 Tg frei bekommen. Steht dort mit keiner Silbe.

B
BRHamburg

30.06.2020 um 12:11 Uhr

@ DummerHund dafür braucht man keine Glaskugel. Es ergibt sich aus der Frage. Den wenn es nicht so wäre, würden die Schichtpläne gegen das ArbZG verstoßen. Es geht nur darum das die Azubi bisher keine Schichtzulage bekommen. Warum? Vieleicht gibt es die nur für die Schichten am Samstag und Sonntag. Oder die Azubis machen keine Wechselschichten.

D
DummerHund

30.06.2020 um 12:41 Uhr

BRHamburg In deinem letzten Post benutzt du selber die Wörter," denn wenn es nicht so wäre " und "Vielleicht". Demnach befinden wir uns beide doch im Bereich der Glaskugel. Und wenn wir schon beim evtl. Verstoß der Schichtpläne respektive des ArbZG sind wie sieht es hier in der Branche überhaupt aus mit den Einsatz von Lehrlingen am Wochenende? Die Glaskugel wird für uns nicht kleiner werden wenn sich der TE hier nicht an der Diskussion beteiligt. Leider eine Krankheit hier im Forum.

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