Erstellt am 14.04.2009 um 04:20 Uhr von K.Etzer
Deine Frage zielt wohl darauf ab, ob der BR die Insolvenz des Arbeitgebers anmelden kann. Selber insolvent werden kann er ja nicht.
1. ist ein BR dazu verpflichtet, wenn eine überschuldung offensichtlich gegeben ist?
=> Nein. Die Pflichten des BR ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
2. muß der BR dazu einen beschluß fassen?
=> Das sollte der BR schön bleiben lassen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass der BR sich bezüglich der "offensichtlichen" Überschuldung geirrt hat. Überdies ist auch der BR nicht Gläubiger des Arbeitgebers und kann daher kein eigenes Interesse haben.
Woher habt ihr diese genauen Kenntnisse?
Ein Fehlschuß solcher Art und Güte könnte möglicherweise zur Amtsenthebung und Schadensersatzpflicht führen.
Stattdessen sollte der BR im Monatsgespräch offen mit dem Arbeitgeber über die vermeintliche Überschuldung sprechen.
3. muß der BR den AG darüber informieren?
=> entfällt, s.o.
4. macht das das gremium oder der BRV?
=> entfällt, s.o.
5. wie genau geht das von statten?
6. was genau ist dazu alles zu beachten?
Erstellt am 14.04.2009 um 11:39 Uhr von luciano
Hallo Super Marion,
sorry, aber deine Frage erscheint mir sehr ungewöhnlich! Denke doch wir Betriebsräte sollten an Arbeitsplatzsichernden Diskussionen wie Sanierungsplan oder Maßnahmenkataloge erstellen, mitreden.
Erstellt am 15.04.2009 um 18:23 Uhr von ridgeback
@Super Mario,
Wie kommt denn der BR an eine Überschuldung?
g
Erstellt am 16.04.2009 um 06:03 Uhr von K.Etzer
brasilianische Sambatänzerinnen eingeladen und ordentlich auf den Putz gehauen?