Erstellt am 23.03.2009 um 10:35 Uhr von Nicoletti
Meiner Meinung nach handelt es sich hier, egal ob von der Kripo oder dem Chef installiert um eine Überwachungsanlage. Also § 87, 1 Abs. 6 und dann habt ihr da ganz klar MBR
Erstellt am 23.03.2009 um 10:53 Uhr von klinik
Schriftliche Anfrage an AG mit Fristsetzung. keine reaktion auf die Frist dann Beschluss und Anwalt beauftragen. Ich versprech Dir dass die Kamera nicht von der Kripo kommt. Die brauchen auch einen Gerichtsbeschluss eines Richters der die Überwachung genehmigt. Ich denke dass ist euer AG der wissen will welcher Person er etwas anhängen kann.
Ihr köönt auch mit einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung nutzen, wenn ihr es ganz eilig habt.
Erstellt am 23.03.2009 um 12:23 Uhr von HF
Danke, wir lassen es jetzt von unserem Rechtsanwalt prüfen.
Gruß HF
Erstellt am 23.03.2009 um 12:48 Uhr von waschbär
@HF,
eine MBR besteht ohne frage ob der AG laut "Gefahr in Verzug" gehandelt hat, kann ich nicht Berurteilen.
wichtig ist nun das ihr gleich "mitarbeitet" und eine BV aushandelt und guckt euch gut die Technick und deren Zugriffe/Speicherungen an.
Es gibt sehr viele möglichkeiten wie ihr "diese Überwachung für den AN " abfedern könnt, du schreibst ja das Menschenleben in Gefahr sind (Feuer). Deshalb könnte es passieren das die Belegschaft die Massnahme vom Ag eher Begrüsst und nicht Versteht warum ihr es nicht wollt. Deshalb lieber "Agieren" und Gestallten als Blockieren und sich vorm Richter lange aufhalten um dann die Schelle von der Belegschaft zu bekommen....
Wäre nicht das erstemal das ein BR etwas "Gutes machen will" und von der Belegschaft ein "rein" bekommt. Da freit sich dann nur der "Dritte" im Bunde :-(
Erstellt am 23.03.2009 um 13:18 Uhr von HF
Dank dir waschbär,
und genau dort liegt der Hase begraben, die Sicherheit. Es handelt sich ja um behinderte Mitarbeiter, sagte ich ja schon Behindertenwerkstatt. Um unsere Behinderten zu schützen, es geht jetzt schon seit Monaten so, wurde diese Maßnahme getroffen, natürlich mit Absprache der GL, hab ich heute doch noch erfahren. Das die Kripo sich dort eingeklinkt hat, es ist ja ein staatliches Organ, aber sie muss trotzdem eine Vollmacht haben.
Wir handeln schon seit längerem eine BV aus. Das sofort so eine Maßnahme getroffen wurde, kann ich, ehrlich gesagt, verstehen, ist nicht sehr angenehm, wenn 2 Tage die Woche immer etwas angezündet wird und die Tage werden immer kürzer. Das in unserer BV ein genaues vorgehen, Auflistung der Technik usw. drinn ist und welchen Zweck sie dienen soll, das sollte klar sein.
Ich wusste nur nicht genau, wie wir uns jetzt verhalten sollten, da es von einem staatlichem Organ ausgeführt wurde.
Jedenfalls sind wir jetzt schlauer, wir danken euch.
Gruß HF
Erstellt am 23.03.2009 um 15:53 Uhr von waschbär
@HF,
Ja ist eben nicht immer so wie es zuerst ausehen mag und oft hilft "das Gespräch" suchen mehr als Drohen ... zumal es ja nun wirklich um Leib und Leben geht.
Aber denkt an die BV....
zumindest sollte der BRV kontakt zur Kripo halten, so das ein Konstanter "austausch" stattfindet.
Ein Kollege von mir der Wechselte vor Jahren in die Behindertenarbeit. (Elbewerkstätten)
Erstellt am 23.03.2009 um 16:00 Uhr von HF
Richtig.
Ich bin der BRV und hab auch schon ein Termin mit der Kripo gemacht um weitere Absprachen zu machen.