Erzwinbare BV,s - welche sind das?
Sind BV ,s über Grundsätze der Urlaubsgewährung, Ableistung von Überstunden, Rauchverbot ,Erzwinbare Betriebsvereinbarungen ?
Community-Antworten (3)
05.03.2009 um 12:37 Uhr
Hallo Georg44, ja ja & ja, dass sind alles nach § 87 BetrVG erzwingbare Geschichten.
05.03.2009 um 14:00 Uhr
........ ist die Liste der über die Einigungsstelle erzwingbaren Betriebsvereinbarungen vom Gesetzgeber verbindlich und – vorbehaltlich weiterer Gesetzesänderungen – abschließend festgelegt. Im Kontext von Veränderungsprozessen können insbesondere folgende Mitbestimmungstatbestände relevant sein: Erzwingbare Betriebs- vereinbarungen
Behandlung von Beschwerden von Mitarbeitern (§ 85 Abs. 2 BetrVG) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2); Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3) IT-Systeme: Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6) Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10) Festlegung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11) Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12) Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 13) Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen (§ 91 BetrVG) Personalfragebogen, Arbeitsverträge, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG) Auswahlrichtlinien für externe und interne Stellenbesetzungen (§ 95 BetrVG) Teilnehmer betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§ 98 Abs. 3 BetrVG) Sozialplan bei Betriebsänderungen (§ 112 BetrVG) und Personalabbau (§ 112a BetrVG). http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php
05.03.2009 um 16:29 Uhr
Danke Das hilft mir weiter.