Erstellt am 24.02.2009 um 09:05 Uhr von Mona-Lisa
@Gregor,
die Arbeitsverträge sicher nicht, die gehören in's Individualrecht und damit habt ihr nix zu tun.
Aber die Anhörung zur Einstellung, die muss bei euch auf den Tisch!
Erstellt am 24.02.2009 um 16:17 Uhr von Rapper22
Hallo,
kan man jetzt so sehen oder so.
Wenn es Schülerpraktikanten sind, ist eine Anhörung nicht notwendig. Wenn es Umschüler sind, also Erwachsene, die meist ein halbes Jahr Praktikum machen, dann muß der AG den BR nur informieren.
Ein Praktikumsvertrag ist keine Einstellung im Sinne des BetrVG und begründet somit keine Mitbestimmungsrechte des BR.
Jetzt kommt sicher die Frage, wo steht das?
Steht im BetrVG.