Erstellt am 29.12.2008 um 14:52 Uhr von Rapper22
Hallo Katjuscha,
warum denn nicht?
Ich kenne zumindest keinen § im BetrVG, der das ausschließt.
Guten Rutsch.
MfG
Rapper22
Erstellt am 29.12.2008 um 15:38 Uhr von peanuts
Wenn der Sohn im Haushalt des BRM lebt, würde ich dieses BRM auf alle Fälle von der Beratung und Beschlussfassung ausschließen und zu diesem TOP ein Ersatzmitglied laden.
Auch ansonsten wird Euch keiner einen Strick daraus drehen, wenn in diesem Fall ein E-BRM geladen wird.
Erstellt am 30.12.2008 um 11:13 Uhr von waschbär
@Katjuscha,
Hase das ist ja ein Name wie für eine Rakete .....
wegen deiner Frage, äh Persönliche Befangenheit,besser er geht raus .-)
Erstellt am 30.12.2008 um 14:46 Uhr von Katjuscha
@waschbär
ja meinst du denn ich bin keine? Frag mal meine Geschäftsleitung!
Kann ja nicht jeder so friedlich wie ein streunender Waschbär sein.
Erstellt am 30.12.2008 um 22:25 Uhr von Laffo
dobre wääscher katjuscha,
ich kann der hier aufgezeigten Beurteilung des Sachverhaltes in keinster Weise folgen!
Warum sollte ein BRM nicht an einer solchen Abstimmung teilhaben? BRM sind nur dann nicht stimmberechtigt, wenn sie selbst als ARBEITNEHMER betroffen sind.
... wenn man natürlich zum Abstimmungszeitpunkt dringends eine Notdurft verrichten muss, nur zu....
..allerdings im Voraus ein BREM einzuladen halte ich auch für falsch!
Erstellt am 30.12.2008 um 22:29 Uhr von Laffo
@Rapper
du bist natürlich die berühmte Ausnahme.
...übrigens wurde die Sippenhaft mit dem Untergang des 3.Reiches abgeschafft!