Abschlußklausel BV
Hallo zusammen,
ich habe 3 BV's vor mir liegen, in dem letzten Punkt steht einmal
- Geldungsdauer
- Inkrafttrehte und Kündigung
- Inkrafttrehtung, Geldungsdauer und Kündigung.
Wenn nur Geldungsdauer da steht, schließt es die Inkrafttretung und Kündigung mit ein? meines erachtens müßte es ja reichen, oder sind die Begrifflichkeiten so unterschiedlich?
Gruß F.
Community-Antworten (3)
30.01.2020 um 13:08 Uhr
Denke mal schon, dass da Unterschiede sind: Geltungsdauer: Hier wird klar festgelegt, dass die BV von X bis Y gilt, danach nicht mehr. z.B. Sozialplan bei einer Fusion Inkrafttretung: Hier wird festgelegt wann und unter welchen Voraussetzungen die BV überhaupt in Kraft tritt (Aufschiebende Bedingung), z.B. bei erfolgreicher Fusion..... Kündigung: Hier wird festgelegt, wie und wann die BV gekündigt werden kann, evtl. auch während der Geltungsdauer, z.B. wenn Fusion nicht zustande kommt
30.01.2020 um 13:38 Uhr
Wenn man nichts darüber in eine BV schreibt, gilt die gesetzliche Regelung. Eine BV tritt mit Unterzeichnung von beiden Seiten in Kraft. Sie gilt uneingeschränkt und unterliegt einer 3 monatigen Kündigung. Will man einen oder mehrere Punkte ändern, muss man es in die BV schreiben. Nimm dir mal einen Kommentar zum § 77 BetrVG vor und lies ihn.
02.02.2020 um 17:56 Uhr
Danke für die Antworten. Werde in der Abschlußklausel alle drei Begriffe reinschreiben.