Erstellt am 26.09.2008 um 10:46 Uhr von arminia
Hallo Milka,
der Nachrücker ist aus der gleichen Liste zu nehmen und es ist der § 15, 2 ( Gechlecht in der Minderheit )zu berücksichtigen.
Viele Grüße
arminia
Erstellt am 26.09.2008 um 10:46 Uhr von Kölner
@milka
...es wird wohl nur Antworten im Konjunktiv geben, weil niemand das Wahlergebnis kennt oder das Minderheitengeschlecht...
Erstellt am 26.09.2008 um 12:07 Uhr von STAN001
Ist es nicht so, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dass (abgesehen von Geschlechter-Quoten) die Listen und die Kanidaten in der Reihe nach prozentualen Stimmen der Listen in den BR gewählt werden? (Unglücklich ausgedrückt)
Heißt (grob gesagt):
Liste 1 und 2 sind je 5 Kanidaten
gewählt wurden 51% Liste 1 und 49% Liste 2
(wie gesagt: Lasse die Geschlechterquoten mal außen vor)
damit ist bei einem 5er-Gremium die ersten 3 der Liste 1 gewählt und die ersten 2 der Liste 2.
die Ersatzmitglieder staffeln sich dann wieder entsprechend der Listen, d.h. 1. Ersatzmitglied ist der dritte auf der Liste 2; 2. Ersatzmitglied ist dann der vierte auf Liste 1 usw...
Scheidet nun ein BRM aus (aus welchen Gründen auch immer) so rückt das 1. Ersatzmitglied nach.
Aber Achtung:
Werden z.B. die Stimmen so verteilt, dass Liste 1 - 75% der Stimmen bekommen hat, dann sieht die Verteilung ganz anders aus! Und um das Ganze noch mehr durcheinander zu werfen, gibt es noch die Geschlechterquote - ist aber ausführlich im "Schoof" beschrieben...
Und: Die Wahlunterlagen mit allem "Drum und Dran" sind nach der Wahl dem BR auszuhändigen!
Erstellt am 26.09.2008 um 12:19 Uhr von Lotte
Stan,
Du machst es zu kompliziert! ;-)
arminia hat es richtig gesagt.
Dem D'Hond hat man mit der Aufteilung nach der Wahl genüge getan. Dann muss nur noch auf die Geschlechterquote geachtet werden und aus welcher Liste jemand ausscheidet. Erst wenn eine Liste erschöpft ist, wird es wieder komplizierter.
Erstellt am 26.09.2008 um 12:34 Uhr von milka
Hallo Lotte,
und das ist bei uns der Fall. Eine Liste ist erschöpft. Nehme ich jetzt den mit der höchsten Stimmzahl (diese Liste ist nicht im BR vertreten), oder den, der weniger Stimmen bekommen hat (diese Liste ist bereits im BR vertreten).
Erstellt am 26.09.2008 um 12:43 Uhr von Lotte
milka,
jepp, Du nimmst die Liste, die noch nicht vertreten ist, da §25 BetrVG ja ziemlich deutlich sagt:
"...so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde." Siehe dazu den Däubler RN 27
Immer unter Berücksichtigung des § 15 (2) BetrVG.