Aus unserem bisherigen BR scheidet ein Mitglied aus. Wie sieht das mit den "Nachrückern" aus?
Ist der aus der gleichen Liste zu nehmen oder evtl. sogar jemand, dessen Liste es "nicht geschafft" hat, aber die oben stehende Person mehr Stimmen bekommen hat? Oder evtl. sogar listenübergreifend eine im BR verstretene Liste nehmen, obwohl die nachrückende Person weniger Stimmen bekommen hat?
Ich weiss, das steht alles im BetrVG § 25 Abs.2 Satz 2. Ich steh aber leider n bißchen auf der Leitung und erhoffe mir von Euch Hilfe.
Vielen Dank!
Milka