Erstellt am 22.09.2008 um 08:33 Uhr von pit47
Hallo CashGranny1,
diese Raucheinschränkung muss der Arbeitgeber den Kollege/innen durch Aushang mitteilen.
Erstellt am 22.09.2008 um 13:05 Uhr von packer
moin cashgranny,
tue gutes und rede darüber... die eher nicht so populären themen überlassen wir dem AG ;)
habt ihr überhaupt, wie neskia schrieb, eine BV dazu?
Erstellt am 22.09.2008 um 13:54 Uhr von mainpower
Hallo,
schon mal was vom NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ gehört?
Wenn der AG will verbietet er das Rauchen auf dem Firmengelände komplett! Das sogar mit dem Gesetz im Rücken. Da braucht er keine BV dazu. Was bitte ist eine Raucheinschränkung?
Erstellt am 22.09.2008 um 15:06 Uhr von mainpower
@neskia,
die Zeiten haben sich geändert, am 19.1.1999 gab es noch kein Nichtraucherschutzgesetz!!
Erstellt am 22.09.2008 um 15:53 Uhr von DonJohnson
@all
Stimmt zwar, aber dennoch kann der AG das nciht bestimmen!!! Es ist und bleibt eine Frage der Ordnung des Betriebs (87,1,1), weil (dürfen wir nicht vergessen) auch die Raucher haben ein Recht zu rauchen ! Diese Drahtseilakt muß eine BV eindeutig regeln! Z.B. Wo und wann darf geraucht werden! Hier hat also der BR das volle MBR! Wenn beide Seiten sich nciht einigen können... Einigungsstelle!
Das Nichtraucherschutzgesetz steht also gegen Art 2 Satz 1 GG!!! Hier einen konsens zu finden der alles unter einen Dach bekommt, ist wie schon neskia sagte, Sache einer BV!!!
Erstellt am 22.09.2008 um 15:59 Uhr von waschbär
@ll,
Das NSchG Regelt doch nun schon alles ! Der AG muss es durchsetzen ZUM Schutz der NICHTRAUCHER.
Ih glaube es einfach nicht das sich darüber noch unterhalten wird, bzw das es noch zweifel gibt.
Der Raucher schädigt den Nichtraucher, der Ag muss den Nichtraucher schützen PASTA
Erstellt am 22.09.2008 um 16:06 Uhr von packer
@ waschbär
aber wie soll er es denn tun? so ganz ohne uns?? ohne mitbestimmung???
sachma, hab ich letztens doch zu fest mit der schüppe zugeschlagen? sorry, oller fellträger :))))
Erstellt am 22.09.2008 um 17:18 Uhr von DonJohnson
@ waschbär
Keiner sagt, dass der AG gegen das NSchG verstoßen soll, aber wir haben ein MBR damit auch bezüglich der Raucher nciht gegen das GG verstoßen wird!
Klar müssen Nichtraucher geschützt werden, aber entschuldige bitte, die Rechte der Raucher müssen auch beachtet werden! Darum geht diese Diskussion! Allen kann man es nie recht machen, denoch muß man doch einen Konsens finden, oder nicht? In vielen Belangen stehen Weisungsrecht des AG gegen BetrVG - da kämpfst du auch und auch da wir eine Einigung erzielt - warum nciht auch beim leidigen Thema Nichtraucherschutz?
Es ist immer schön mit anzusehen was Toleranz bedeutet! Ich als Raucher sage mal so: Ich habe noch niemanden gezwungen zu rauchen, aber wurde unter freien Himmel auf nem Weihnachtsmarkt von einer Nichtraucherin gesagt, ich solle die Zigarette aus machen, es würde sie belästigen!!! Wohlgemerkt unter freiem Himmel. Und jetzt kommt nciht mit dem Argument, dass es doch gesundheitsschädlich ist... Was ist mit den Autoabgasen usw usw usw...
Klar, die Nichtraucher müssen geschützt werden, aber auch Autofahrer vor Rasern - Mitbürger vor Willkür der Politik - Mitmenschen vor Wuchermieten und Wucherenergiekosten! Auch alles das macht krank! Oder laßt uns den Ölkonzernen doch einfach verbieten, dass sie die Preise erhöhen dürfen (warum wenn hier in Deutschland Pfingstferien sind, dass den Weltölmarkt beeinträchtigen soll, ist mir noch immer ein Rätsel).
Ach ja - und warum um alles in der Welt gibt es noch Arbeitsunfälle - Erkrankungen durch die Arbeit? Warum wird das Arbeitsschutzgesetz nciht beachtet?
Aber gegen die Raucher darf man vorgehen - die haben momentan eh keine Lobby!!! Tolle Sache!!!!!
Das ist meine Meinung als geständiger Raucher!!!!!
Erstellt am 22.09.2008 um 18:52 Uhr von rainer w
@all
Wie lege ich ein Gesetz aus?
Grundsätzlich ist der Nichtraucher zu schützen. Selbst wenn 1000 Raucher und nur 5 Nichtraucher da sind hat der AG und der BR erst mal die Nichtraucher zu schützen.
Rechtlich ist es aber nun mal so, das es nach § 87 Abs. 1 mitbestimmungspflichtig ist.
Der AG kann es nicht einseitig gentzlich verbieten. Er kann aber verlangen das die Zeit die man zum Rauchen benötigt abgestemmpelt wird. Wohlbemerkt nur die Zeit des Rauchens , nicht den Weg dorthin und zurück zum Arbeitsplatz. Da ist man nähmlich versichert, was man in der reinen Raucherpause nicht ist. Habe die ganze prozedur leider bei uns mit erleben dürfen. Da sage man es gebe in unserem Lande keine Diskriminierung mehr
Erstellt am 22.09.2008 um 19:24 Uhr von DonJohnson
Ja, ganz sicher bin ich mir da nciht - und genau da ist in meinen Augen ein Problem! Wenn man sich auf dem Weg zur Toilette z.B. oder darauf ein Bein bricht, ist man lt. Aussage unseres Sicherheitsbeauftragten nicht über die BG versichert - hmm, nachschauen werde ich das noch mal, aber seine Begründung klingt schon ziemlich deutsch: "das ist dann zwar wärend der Arbeitszeit passiert, der Toilettengang ist aber nciht unmittelbar (im Gegensatz zum Weg zur Arbeit) mit der Arbeit als solches zu verbinden! Wenn ich das weiter spinne, müßte also auch der Weg zum Rauchen so gehandhabt sein, es sein denn in einer BV ist geregelt, dass der Weg zum Raucherplatz Arbeitszeit und unmittelbar mit ihr verbunden ist! Aber das ist jetzt nur versicherungstechnisch und auch die Frage nach der Arbeitszeit als solches ist momentan recht unwichtig. Hier geht es doch nur um die Frage was machbar ist, und was nicht!
Aber ganz ehrlich - zeigt uns das nicht wirklich wie weit es hier gekommen ist? In unserem Land!
Erstellt am 22.09.2008 um 20:22 Uhr von DonJohnson
Ich habe Unrecht gehabt. Auf dem Weg ist man tatsächlich versichert - sorry Rainer - du hattest Recht - ein Seemann kam daher auf hohen Wogen und hat mich eines besseren belehrt - http://www.weka.de/arbeitsschutz/6586-Y29udGVudF9pZD04MzI0NzU1-~aktuelles~news~news_detail.html
Erstellt am 22.09.2008 um 22:40 Uhr von Akira
Hallo Don Johnson
Dein Sicherheitsbeauftragter muss nachsitzen
Siehe: Beitrag 85987
Herzlich willkommen im Club der Raucher.
Erstellt am 23.09.2008 um 08:45 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
Welche Rechte haste den als Raucher ? Ich wuste nicht das irgendwo steht "Mein Recht auf Zigarette..."
Dass mit der lobby finde ich frech von dir, Jahre lang konten Raucher ohne auch nur die spur von rücksicht Rauchen....
Ob du nun Raucher bist oder nicht, sollte KEINe rolle spielen tuts aber gell !.
Das Du NOCH nie jemannden gezungen hast zu Rauchen bewzeifel ich, da es ohne zweifel fest steht das wenn du Rauchst und ich das mit einatme ich geschädigt werde !
was deine Vermischung mit anderen Beispielen angeht , oh Hammer seit wann zählt den sowas in der BR Welt ?
Was bitte willst du mit der MBR ????
Erstellt am 23.09.2008 um 08:52 Uhr von Soenke
@Waschbär
nun komm mal wieder runter , es stimmt schon das ein Raucher der zum Ex Raucher wird ALLES anders sieht . Aber der Ex Raucher selber noch schlimmer ist als ein Genereller Nichtraucher .
Gell , W.B , hart ist das Leben an der küste :-)
zum Thema und damit der der Frage:
Unterliegt ein generelles Rauchverbot der Mitbestimmung des Betriebsrats?
Antwort:
Ja, der Betriebsrat hat - soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht - bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen und der Erlass eines Rauchverbots stellt eine verbindliche Verhaltensvorschrift für alle Arbeitnehmer in diesem Sinne dar (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Neutrale Frage Neutrale Antwort.
Erstellt am 23.09.2008 um 10:24 Uhr von mainpower
Hallo,
Arbeitgeber sind durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschütztsind (§ 5 ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann.
Ich kann nicht verstehen dass Leute die sonst so auf die Einhaltung der Gesetze durch den AG drängen jetzt auf einmal dagegen sind dass der AG die Gesetze umsetzt.
Erstellt am 24.09.2008 um 00:28 Uhr von rainer w
@DJ
@waschbär
Ach siet ihr wieder nett zu einander.
DJ pack die den Pelz und kurv einwenig mit ihm durch Maimi, denn gemeinsam klappts besser. Es schadet der Diskusion wenn ihr als BR euer perönliches empfinden über eine Angelegenheit nicht ausschaltet.
Fakt ist hier nun mal das dies Mitbestimmungspflichtig ist, Sucht hin oder her.
Erstellt am 24.09.2008 um 08:30 Uhr von packer
ich finde die diskussion müßig weil zu lobbyistisch und nicht sachlich geführt...
ich als BR betrachte doch zuerst den sinn der pause und die auswirkungen. pause ist privatzeit/freizeit... in der kann man machen was man will... und wenn man vors firmentor marschiert und dort qualmt...
... und dabei sein butterbrot isst... und das im tiefsten winter... dabei kann ja nur der krankenstand ansteigen ;)
abgesehen davon ist das ganze dann nicht mehr wirklich eine erholung, die ja auch der qualität der arbeitsleistung bestimmt...
ich will damit sagen, daß hier eine situation geschaffen werden muß (in der mitbestimmung), die allen drei parteien nutzt. der nicht schniefende erholte raucher, der geschützte nichtraucher und der zufriedene arbeitgeber der erholte und zufriedene MA sein "eigen" nennt...
so, ich geh mal schmöken in unseren raucherraum ;)
Erstellt am 26.09.2008 um 22:01 Uhr von CashGranny1
Hallo meine Lieben,
danke für eure hilfreichen kommentare, die mir teilweise sehr geholfen haben. wir haben einen weg gefunden um es "hoffentlich" beiden seiten recht zu machen = Raucheinschränkung = natürlich wollen wir ein miteinander und nicht ein gegeneinander, ob es uns gelingt wird die Zukunft zeigen. (Ich - ehemals Raucher - jetzt Nichtraucher) verstehe beide seiten und habe versucht einen mittelweg zu finden.
ich geh´ jetzt mal an die frische luft, durchatmen...
bis zum nächstenmal