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Jugendarbeitsschutz

G
gizmo
Nov 2016 bearbeitet

Wie sieht das aus mit lehrlingen unter 18 dürfen die 10 stunden arbeiten oder nicht?? Lehrling ist im handel beschäftigt und wurde schon zum 2mal sonnabends mit 10 stunden eingeteilt. werde nicht ganz schlau aus dem jugendschutzgesetz. einmal nein und einmal ja mit ausnahme?? vielleicht kann mir jemand helfen danke

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Community-Antworten (3)

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M
mille

28.08.2008 um 22:27 Uhr

In welchem Handelsbereich arbeitet der/die Auszubildende,Groß- oder Einzelhandel? Für den Einzelhandel würde ich die Samstagsbeschäftigung gemäß § 16 JArbSchG bejahen. Die Arbeitszeit der Jugendl. darf 8 Std. o. 40 Std. wöchentlich nicht überschreiten. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als 8 Std verkürzt ist, können die Jugendl. an den übrigen Wertagen derselben Woche achteinhalb Std. beschäftigt werden (§ 8 Abs.1 S.2a). Nach Beendigung der täg. Arbeit ist den Jugendl. mindestens 12 Std. ununterbrochene Freizeit zu gewähren. In jedem Fall ist eine Beschäftigung nach 20 Uhr dann verboten, wenn am Folgetag der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt.

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