Erstellt am 28.08.2008 um 19:20 Uhr von carrie
@gizmo
Guckst du hier:
http://www.vnr.de/b2b/personal/Arbeitszeit+++Regelungen+f%C3%BCr+Jugendliche.html
Erstellt am 28.08.2008 um 20:27 Uhr von mille
In welchem Handelsbereich arbeitet der/die Auszubildende,Groß- oder Einzelhandel?
Für den Einzelhandel würde ich die Samstagsbeschäftigung gemäß § 16 JArbSchG bejahen.
Die Arbeitszeit der Jugendl. darf 8 Std. o. 40 Std. wöchentlich nicht überschreiten. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als 8 Std verkürzt ist, können die Jugendl. an den übrigen Wertagen derselben Woche achteinhalb Std. beschäftigt werden (§ 8 Abs.1 S.2a).
Nach Beendigung der täg. Arbeit ist den Jugendl. mindestens 12 Std. ununterbrochene Freizeit zu gewähren.
In jedem Fall ist eine Beschäftigung nach 20 Uhr dann verboten, wenn am Folgetag der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr beginnt.
Erstellt am 28.08.2008 um 23:49 Uhr von Akira
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Jugendarbeitsschutzgesetz+%28JArbSchG%29
§16 wird Dir weiterhelfen