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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebratsunterlagen

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wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

könnt Ihr da drausen, (wo immer Ihr auch seit) mir mitteilen, wie lange man BR-Unterlagen aufbewahren muß? (Anhörungen für Neueinstellungen,Kündigungen, gefaßte Beschlüße etc.) Gibt es eine Aufbewahrungsfrist?

Gruß Wertigo

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Community-Antworten (2)

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Werner

27.08.2008 um 11:24 Uhr

Es gibt lediglich gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen für die Wahlunterlagen. Man sollte aber alles, was noch von Bedeutung ist behalten. Z.B. gültige BVen; noch nicht durchgeführte Beschlüße; usw.

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pirat

27.08.2008 um 11:44 Uhr

@wertigo, Als Orientierung hilft § 257 HGB der regelt, dass Organisationsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind. Eine Aufbewahrungsfrist, wie @werner schon bemerkte, für BRunterlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich sollte man sie so lange aufbewahren, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein könnten. Nach Ende einer Amtszeit, sind die Unterlagen wie BV, Protokolle, Schriftverkehr usw. so lange sie rechtlich relevant sind, dem neuen BR übergeben werden, da sie * Eigentum* der Institution BR sind....

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