Erstellt am 14.08.2008 um 12:46 Uhr von Mona-Lisa
@Bombay,
warum schreibst du hinter diesem "unentschuldig abwesend" nicht die Uhrzeit, ab wann du dann da warst? Mit deiner Unterschrift!
Wer kommt denn auf so einen Trichter, dass du die Zeit nicht bezahlt bekommen sollst? Bis zu deinem eintrudeln zur Sitzung warst du doch an deinem Arbeitsplatz, oder?
Erstellt am 14.08.2008 um 12:50 Uhr von Dr.House
Bombay,
im Sitzungsprotokoll muß die Zeit eingetragen werden, in der Du anwesend
warst, das heißt, wenn Du das BR-Büro betrittst, muß die Zeit notiert werden.
Gruß Dr.House
Erstellt am 14.08.2008 um 15:06 Uhr von Marsu
Hallo,
mich würde dabei noch interessieren, wie der AG eigentlich an die Anwesenheitsliste einer BR-Sitzung kommt? Das geht ihn erstmal nichts an, und solange man sich beim Vorgesetzen ordnungsgemäß ab- und anmeldet ist doch völlig klar, wann man als BR arbeitet und wann nicht.
Grundsätzlich würde ich in solchen Fällen darauf bestehen, mich auf der Anwesenheitsliste einzutragen, mit Uhrzeit und einen entsprechenden Vermerk in das Protokoll aufnehmen lassen. Zumindest handhaben wir das so ...
Gruß,
Marsu
Erstellt am 15.08.2008 um 12:40 Uhr von Bombay
Hallo @Mony-Lisa und @Dr. House ;-)
Ich danke Euch die schneller Antwort. Meine Frage? Wo kann ich diese Regelung in der Betr.VG nachschauen ? § ???.
Hallo @Marsu ;-)
Unsere BR-Sitzung ist immer von 15 - ca.18.30 Uhr stattgefungen. Dh. wir haben die BR-Sitzung nicht in der reguläre Arbeitszeit, dehalb sollen wir die Anwesenheitsliste ein Kopie an der AG schicken. Damit Sie unsere Arbeitsstunden ausbezahlen lassen können.
Gruß
Bombay
Erstellt am 15.08.2008 um 12:49 Uhr von Mona-Lisa
@Bombay,
ich hab den Eindruck, dass - wenn du die Kommentierungen zu diesem § durchgeschmöckert hast - unweigerlich einen AHA - Effekt erleben wirst!
§ 30 BetrVG - III. Unterrichtung des Arbeitgebers
und wenn du schon gerade dabei bist.......
§ 37 BetrVG - IV. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Abs. 3)
Erstellt am 15.08.2008 um 15:02 Uhr von Rapper22
Jetzt muß man aber zu dieser Sache noch sagen, dass BR Sitzungen nach § 30 BetrVG wärend der regulären Arbeitszeit stattzufinden haben und nicht danach bzw. außerhalb der Arbeitszeit. Die BR SiTZung hat grundsätzlich im Betrieb stattzufinden. Diese darf nur in Ausnahmefällen, bei dringenden betrieblichen Notwendigkeiten, ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. Der AG kann eine Sitzung, bei der nach seiner Auffassung auf betriebliche Notwendigkeiten nicht genügend Rücksicht genommen wurde, nicht verbieten oder gar dem BR Mitglied das Arbeitsentgeld entsprechend kürzen. Der AG hat auch keinen Anspruch darauf vom BR zu verlangen, seine Sitzungen an bestimmten Wochentagen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über eine bestimmte zeitliche Dauer abzuhalten. Der BR ist auch nicht verpflichtet, dem AG den Beginn und das Ende einer Sitzung mitzuteilen bzw. die Teilnehmer der Sitzung zu benennen.
Es ist zwar richtig, dass Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit gilt, aber auch nur dann, wenn Sie wärend der regulären Arbeitszeit stattfindet. Ausnahmen gelten hier nur für die BR Mitglieder, die außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit an der BR Sitzung teilnehmen, die also im Frei sind. Hier hat der AG diese Zeit als Arbeitszeit gut zu schreiben und die An- und Abfahrt mit dem Pkw oder öffendlichen Verkehrsmitteln zu bezahlen.
Rapper22
Erstellt am 15.08.2008 um 15:18 Uhr von Bambi
Hallo Bombay,
du bekommst eine Einladung zur BR Sitzung, meldest für diese ab,
und das war es.
Die Anwesenheitsliste geht den AG erst mal gar nichts an.
Warum bist du denn zu spät gekommen?
Rapper22,
ach ja?
Erstellt am 15.08.2008 um 18:01 Uhr von Bombay
Hallo Rapper22 ;-)
Aufgrund einige BR-Mitglieder als Schichtsarbeiter sind, deshalb haben wir die BR-Sitzungszeit von 15.00 bis ca. 18.30 Uhr
beschlossen.
Hallo Bambi ;-)
Vor der BR-Sitzung habe ich ein großer Auftrag , den ich sehr konzentriert vorbereitend muß. Dadurch habe ich die BR-Sitzungstermin absolut vergessen. Obwohl mir ist bekannt BR-Arbeit ist vor dem reguläre Arbeit ;-(
Gruß
Bombay
Erstellt am 15.08.2008 um 18:06 Uhr von Immie
@Bombay
Dann ist aber die Handlungsweise des AG noch weniger zu verstehen.
Du bringst eine wichtige Arbeit zu Ende (alles andere sei dahingestellt),
und dafür tritt er dir in den Allerwertesten.
Und das dein BR die Anwesenheitslisten rausgibt,die dann auch noch inhaltlich falsch sind...
Erstellt am 15.08.2008 um 21:49 Uhr von peanuts
Wie schön, dass bereits im reinen Gesetzestext steht, dass sich jeder Teilnehmer an einer Sitzung EIGENHÄNDIG in die Anwesenheitsliste einzutragen hat!
Dann könnten solche Situationen vermieden werden!