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Freisstellung

N
neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo noch eine Frage ich bin neu als BR Vorsitzender mir wächst das alles über den Kopf zeitweise,hab ich Recht auf eine Freistellung für zB einen Tag im Monat unser Betrieb *Altenheim hat 160baschäftigte danke

5.08808

Community-Antworten (8)

P
Petrus

17.06.2008 um 17:55 Uhr

Nicht nur für die BRV, auch für die anderen 6 BRM (Arbeit verteilen!) gilt § 37(2) BetrVG. Und BR-Arbeit ist nicht nur die BR-Sitzung.

C
carrie

17.06.2008 um 18:01 Uhr

@ neuer BR Nach § 37 Abs. 2 sind Mitglieder des BR von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Du meldest dich also bei deinem Vorgesetzten ab, wenn du BR Arbeit leistest und meldest dich ebenso wieder zurück, wenn du deine "normale" Tätigkeit wieder aufnimmst. Eine Zustimmung des Arbeitgebers braucht es hierfür nicht.

Z
zrx-kawa

17.06.2008 um 18:04 Uhr

Ich kann dem da oben nur zustimmen!

Auf die TO für die nächste BR-Sitzung:

Beschlussfassung zur (Teil)freistellung des BRV. Beschlussfassung mit Begründung an GF und fertig ist die Laube!

Lass dich doch als neuer erst einmal für 1-2 Monate ganz freistellen, Begründung: Einarbeitung in die Geschäftsführung, Unterlagen sichten etc.

Und für die Zukunft: so viel, wie du brauchst.

160 MA ist doch nicht weit von der vollen Freistellung entfernt! Unser Betrieb ist in etwa gleich groß und ich habe 2 volle Tage / Woche Freistellung (nach BR-Beschluss), bei Bedarf hole ich mir einzelne Tage dazu (immer wieder neuer Beschluss nötig).

Gruß und viel Erfolg, Kawa

Z
zrx-kawa

17.06.2008 um 18:07 Uhr

@ carrie nicht gleich meckern, du hast ja Recht. Abmelden reicht. Aber eine grundsätzliche Klärung erspart das ständige ab- und anmelden. Und zeigt sowohl GF als auch Belegschaft, dass man weiß, was man will In diesem Sinne... Gruß, Kawa

C
carrie

17.06.2008 um 18:35 Uhr

@ zrx-kawa Ich hatte gar nicht vor zu meckern ;-) Allerdings muss man nicht immer einen Beschluss als Voraussetzung für eine Arbeitsbefreiung in der Tasche haben. Ein BR Mitglied führt sein Amt eigenverantwortlich, wenn man also BR Tätigkeiten für erforderlich hält, meldet man sich ordentlich ab und hat somit seine Schuldigkeit getan.

Z
zrx-kawa

17.06.2008 um 19:03 Uhr

@carrie Ich gebe dir natürlich uneingeschränkt Recht ;-)

Für jedes BRM reicht eine Abmeldung völlig aus.

Ist doch im Falle des BRV aber sicherlich einfacher (auch für die GF wegen absoluter Planbarkeit - meist ein wirksames Argument), wenn man grundsätzlich an festgelegten Tagen freigestellt ist. Bei Bedarf darüber hinaus arbeite ich vielleicht zu aufwendig. Aber ist es nicht auch "vertrauensvolle Zusammenarbeit", dem Chef die Termine auch längerfristig mitzuteilen? Kann man ja ändern, wenn man die Chefetage mal ärgern will bzw. die es darauf anlegen gg

Z.B. gehören ja auch regelmäßige Sprechstunden zu den Aufgaben des BR. Und was liegt näher, als diese an solchen Bürotagen abzuhalten? Dann kann man sich auch in Ruhe auf die Sitzungen vorbereiten, Einladungen, Protokolle, Briefe........ schreiben

Ich habe gemerkt, dass eine regelmäßige Freistellung an festgelegten Tagen NUR Vorteile hat! Es spricht sich sehr schnell rum, wann man nicht nur zu errreichen ist, sondern auch die Zeit und Ruhe hat für persönliche Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen.

Gruß, Kawa

C
carrie

17.06.2008 um 19:25 Uhr

@zrx-kawa Ich gebe mich geschlagen .-)

Z
zrx-kawa

17.06.2008 um 19:35 Uhr

@carrie Es gibt Siege, die befriedigen nicht wirklichgg

Schönen Feierabend (mein "Bürotag" endet in X minus 23 Minuten....)

...und unsere Jungs sind im Viertelfinale... Wenn wir so arbeiten würden, wie die... Arme Kolleginnen und Kollegen! Und einen Ballak in jedes Gremium!!! :-))

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