Nur ich von 80 miterabreiter
Ich gehe 8jahre auf frühschicht mit mein Vorgesetzten alles geklärt aus familiären Gründen jetzt ist einer aus den br ein Dorn in Auge er möchte das ich jetzt nach mittags arbeiten komme geht das darf er das
Community-Antworten (12)
16.11.2019 um 17:41 Uhr
Ja das darf er!
16.11.2019 um 18:11 Uhr
Die Meinung eines einzelnen Betriebsratsmitglied ist aber uninteressant.
16.11.2019 um 18:14 Uhr
@Moreno Ja das darf er!
Auf welcher Grundlage ?
16.11.2019 um 18:19 Uhr
Festlegung der Lage der Arbeitszeit veröffentlicht am 01.06.2016
Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Die Bestimmung muss nach billigem Ermessen erfolgen und muss sich im Rahmen des Arbeitsvertrages und gegebenenfalls anderen Vorschriften halten. Im Betracht kommen dabei insbesondere Betriebsvereinbarungen. Bei der Bestimmung nach billigem Ermessen besteht die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils. Diese Grundsätze ergeben sich aus den §§ 241 und 315 BGB sowie 106 GewO.
Entspricht die Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber nicht billigem Ermessen, kommt einerseits ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers in Betracht, andererseits aber auch Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB, weil die fehlerhafte Leistungsbestimmung auch eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellt.
Quelle :
Festlegung der Lage der Arbeitszeit - Arbeitsrechtliches ... https://www.agv-oldenburg.de › arbeitsrechtliches-thema-des-monats › jun...
16.11.2019 um 19:11 Uhr
Und Challenger kopiert und pastiert mal wieder etwas ohne die Frage zuvor gelesen zu haben...
16.11.2019 um 21:34 Uhr
@Pjöööng : Und Challenger kopiert und pastiert mal wieder etwas ohne die Frage zuvor gelesen zu haben...
@Mirjam : Ich gehe 8jahre auf frühschicht mit mein Vorgesetzten alles geklärt aus familiären Gründen jetzt ist einer aus den br ein Dorn in Auge er möchte das ich jetzt nach mittags arbeiten komme geht das darf er das
Nun ja, die Ausdrucksweise von Mirjam und die Antwort von Moreno "Ja das darf er!" war schon etwas irritierend.
17.11.2019 um 09:13 Uhr
Trotzdem darf das BRM es sagen! Oder steht in dem Text etwas das die Meinungsfreiheit abgeschaft wurde.
17.11.2019 um 18:54 Uhr
Auf welcher Grundlage Zitat Kampfschwein.....gröhl vielleicht weil er sie nicht mag? Er darf sogar dafür sein Miriam morgen fristlos zu entlassen wer will ihm das verbieten?
17.11.2019 um 23:27 Uhr
natürlich darf das BRM die Meinung haben und es auch sagen. Aber es geht wohl dem TE eher darum, ob er die andere Schicht dann ggf. machen muß. Und hier muss man mal wieder sagen: "Kommt darauf an!"
Wenn das BRM den AG belabert und der die Abmachung aufkündigt, hat der TE schlechte Karten. Von daher ....
18.11.2019 um 07:10 Uhr
Eben! Es gibt so viele Faktoren die hier eine Rolle spielen können, die wir aber nicht kennen. Die Frage, so wie sie gestellt wurde, kann man nur mit Ja beantworten.
18.11.2019 um 09:29 Uhr
"Die Frage, so wie sie gestellt wurde, kann man nur mit Ja beantworten."-> ach, das soll eine Frage sein?? Für mich ist dies eine Aneinanderreihung irgendwelcher Wörter.
18.11.2019 um 10:09 Uhr
Manch einen hier möchte ich sehen der ins Ausland geht und sich da verständigen will. Dennoch wünsche ich denen nicht das sie so behandelt werden wie sie hier andere behandeln. @Mirjam Um es noch mal dar zu legen. Wenn mit deinem Vorgesetzten, der ja im Sinne des Arbeitgebers handelt, alles geregelt ist, dann kann die einzelne Person machen was sie will. Es ist ihr recht etwas zu monieren und sich zu beschweren, aber mehr ist für diese einzelne Person aus dem BR nicht möglich. Zumal hier nicht geklärt ist ob sie als Mitarbeiterin handelt die zufällig im BR ist, oder aber im Auftrag des BR handelt.