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Nur ich von 80 miterabreiter

M
Mirjam
Nov 2019 bearbeitet

Ich gehe 8jahre auf frühschicht mit mein Vorgesetzten alles geklärt aus familiären Gründen jetzt ist einer aus den br ein Dorn in Auge er möchte das ich jetzt nach mittags arbeiten komme geht das darf er das

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Community-Antworten (12)

M
Moreno

16.11.2019 um 17:41 Uhr

Ja das darf er!

C
Catweazle

16.11.2019 um 18:11 Uhr

Die Meinung eines einzelnen Betriebsratsmitglied ist aber uninteressant.

K
Kampfschwein

16.11.2019 um 18:14 Uhr

@Moreno Ja das darf er!

Auf welcher Grundlage ?

C
Challenger

16.11.2019 um 18:19 Uhr

Festlegung der Lage der Arbeitszeit veröffentlicht am 01.06.2016

Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Die Bestimmung muss nach billigem Ermessen erfolgen und muss sich im Rahmen des Arbeitsvertrages und gegebenenfalls anderen Vorschriften halten. Im Betracht kommen dabei insbesondere Betriebsvereinbarungen. Bei der Bestimmung nach billigem Ermessen besteht die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils. Diese Grundsätze ergeben sich aus den §§ 241 und 315 BGB sowie 106 GewO.

Entspricht die Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber nicht billigem Ermessen, kommt einerseits ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers in Betracht, andererseits aber auch Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB, weil die fehlerhafte Leistungsbestimmung auch eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellt.

Quelle :

Festlegung der Lage der Arbeitszeit - Arbeitsrechtliches ... https://www.agv-oldenburg.de › arbeitsrechtliches-thema-des-monats › jun...

P
Pjöööng

16.11.2019 um 19:11 Uhr

Und Challenger kopiert und pastiert mal wieder etwas ohne die Frage zuvor gelesen zu haben...

K
Kampfschwein

16.11.2019 um 21:34 Uhr

@Pjöööng : Und Challenger kopiert und pastiert mal wieder etwas ohne die Frage zuvor gelesen zu haben...

@Mirjam : Ich gehe 8jahre auf frühschicht mit mein Vorgesetzten alles geklärt aus familiären Gründen jetzt ist einer aus den br ein Dorn in Auge er möchte das ich jetzt nach mittags arbeiten komme geht das darf er das

Nun ja, die Ausdrucksweise von Mirjam und die Antwort von Moreno "Ja das darf er!" war schon etwas irritierend.

B
BRHamburg

17.11.2019 um 09:13 Uhr

Trotzdem darf das BRM es sagen! Oder steht in dem Text etwas das die Meinungsfreiheit abgeschaft wurde.

M
Moreno

17.11.2019 um 18:54 Uhr

Auf welcher Grundlage Zitat Kampfschwein.....gröhl vielleicht weil er sie nicht mag? Er darf sogar dafür sein Miriam morgen fristlos zu entlassen wer will ihm das verbieten?

C
celestro

17.11.2019 um 23:27 Uhr

natürlich darf das BRM die Meinung haben und es auch sagen. Aber es geht wohl dem TE eher darum, ob er die andere Schicht dann ggf. machen muß. Und hier muss man mal wieder sagen: "Kommt darauf an!"

Wenn das BRM den AG belabert und der die Abmachung aufkündigt, hat der TE schlechte Karten. Von daher ....

B
BRHamburg

18.11.2019 um 07:10 Uhr

Eben! Es gibt so viele Faktoren die hier eine Rolle spielen können, die wir aber nicht kennen. Die Frage, so wie sie gestellt wurde, kann man nur mit Ja beantworten.

P
petermännchen

18.11.2019 um 09:29 Uhr

"Die Frage, so wie sie gestellt wurde, kann man nur mit Ja beantworten."-> ach, das soll eine Frage sein?? Für mich ist dies eine Aneinanderreihung irgendwelcher Wörter.

D
DummerHund

18.11.2019 um 10:09 Uhr

Manch einen hier möchte ich sehen der ins Ausland geht und sich da verständigen will. Dennoch wünsche ich denen nicht das sie so behandelt werden wie sie hier andere behandeln. @Mirjam Um es noch mal dar zu legen. Wenn mit deinem Vorgesetzten, der ja im Sinne des Arbeitgebers handelt, alles geregelt ist, dann kann die einzelne Person machen was sie will. Es ist ihr recht etwas zu monieren und sich zu beschweren, aber mehr ist für diese einzelne Person aus dem BR nicht möglich. Zumal hier nicht geklärt ist ob sie als Mitarbeiterin handelt die zufällig im BR ist, oder aber im Auftrag des BR handelt.

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