nur noch 6 im BR und nicht mehr 7 Darf das sein?
Wir waren einst 7 nun sind wir nur noch 6 im BR.Ist das noch vertrettbar oder machen wir uns hier zum Affen?
Hallo ihr Klugen Mein BR soll aus 7 BRMs bestehen,aber uns sind die Ersatz Mas aus gegangen und nun ist uns auch noch die BRv abhanden gekommen,leider wurde ich Gewählt aber ich bin auch nicht so fest wie alle glaubten.Aber unter den blinden ist der mit dem Einen auge wohl der König.
meine frage kann mein eigendlich Siebner BR auch als Sechser BR weiter machen bis zur Wahl in 2 Jahren oder ist das alles nur Schein und wen der Ag will darf er Beschlüsse vorm Gericht anfechten weiul wir nicht mehr 7 sind?
mfg BRv Joachim Witt
Community-Antworten (29)
04.12.2007 um 14:59 Uhr
Joachim Witt, (!)
da habt ihr ja das gleiche problem wie die Siebenzwerge, die vor der Burg standen und nur 6 waren.!
Sorry, aber dein Name Lach
04.12.2007 um 15:08 Uhr
@Jogi Du solltest eine Neuwahl einleiten...
04.12.2007 um 15:14 Uhr
@Jogi @Kölner Jogi....Ihr MÜSST sogar Neuwahlen einleiten, weil jegliche Beschlüsse sonst mindestens anfechtbar sind.
04.12.2007 um 15:16 Uhr
Kölner
der rest will aber nicht und nun ja der BR ist hier sehr AG nahe oder zumindest im ursprung sehr Konflikt scheu.Das dürfte auch Erklären warum ich und der Rest nun ja etwas hinterm Mond leben
04.12.2007 um 15:33 Uhr
Laßt euch nicht verrückt machen, bevor Ihr neu wählt, solltet Ihr einen Beschluß fassen, Euch auf 6 zu verkleinern, ab da sind Eure Beschlüsse auch nicht mehr anfechtbar! Grüße vom APO-OPA
04.12.2007 um 15:35 Uhr
@APO-OPA Solche Ratschläge sind sehr falsch, ungesetzlich und wenig hilfreich! Was soll so was?
04.12.2007 um 15:51 Uhr
betriebsratten, das ist Quatsch was Du erzählst. (zu der Aussage von APO-OPA hat Kölner ja schon abschließend und richtig Stellung bezogen)
Jogi, Auch der 6er-BR ist voll handlungsfähig bis ein neuer BR gewählt ist.
Auch wenn ich mir hier sicher wieder Ärger einhandle, stelle ich doch fest: Ihr habt zwar die Verpflichtung unverzüglich Neuwahlen einzuleiten, aber wenn ihr es nicht tut ist das nirgends unmittelbar im Gesetz sanktioniert. Zwar kann der BR sich dadurch ein Verfahren nach §23 einhandeln, dem er aber jederzeit durch das Einleiten von Neuwahlen auch ausweichen kann.
Auch wenn ihr mit der Neuwahl noch bis z.B. März 2009 wartet (siehe auch § 13 (3) 2. Satz), oder auch bis 2010, und niemand euer Zögern als Pflichtverletzung aktiv angreift (d.h. vor Gericht geht) dann ist und bleibt euer BR "im Amt", und übrigens ist er zur Zeit bereits ab 3 Anwesenden BR-Mitgliedern beschlussfähig.
04.12.2007 um 17:31 Uhr
Robin H,
bis 2009/2010 sollte mit einer Neuwahl nicht gewartet werden. Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, vielleicht wartet der AG auf eine passende Gelegenheit den BR anzugreifen. Dann fallt Ihr mit primitivsten Beschlüssen hinten runter, auch wenn Ihr 100%ig Recht habt. Also ich würde dann schon die ersten Schritte in puncto Neuwahl tun.
Gruß Dr.House
04.12.2007 um 17:40 Uhr
Das stimmt so ganz schlicht nicht, Dr. House.
Auch das "Rumpfgremium" ist zu jeder Zeit in vollem Umfang handlungsfähig!
04.12.2007 um 21:36 Uhr
Robin H,
wie lange ist der BR handlungsfähig? Auf jeden Fall nicht 2 Jahre. Es gibt eine vorgeschriebene Betriebsratsgröße bezogen auf die Mitarbeiterzahl. Sonst könnte ja jeder irgendwie weiterwurschteln wie es ihm gefällt.
Gruß Dr.House
04.12.2007 um 23:28 Uhr
Jogi, Robin H
Ihr könnt es im BetrVG §13(2) nachlesen. Da steht genau , welche Umstände erfüllt sein müssen, um Neuwahlen einzuleiten.
Robin H,
was ist ein "Rumpfgremium"? Habe diesen Begriff im BetrVG nicht finden können.
Gruß Dr.House
05.12.2007 um 16:53 Uhr
Dr. House, mit Rumpfgremium meine ich einfach den Rest der BR-Mitglieder.
Es ist halt einfach so, dass der BR auch bei Unterzahl über die gesamte Amtszeit voll handlungsfähig ist, auch wenn Dir das vielleicht nicht gefällt. Und das ggf. soger bis nur noch einer übrig ist.
Wenn Du anderer Ansicht bist, dann belege es mir.
Die Tatsache, dass ein BR keine Wahl einleitet, obwohl er nach § 13 dazu verpflichtet ist, ändert nichts an der Handlungsfähigkeit des Gremiums, auch nicht bei Unterzahl.
Die einzige Möglichkeit ist, ihn nach § 23 absetzen zu lassen. Wenn das niemand angeht, dann ist und bleibt er im Amt.
Ich will hier nicht dafür plädieren, eine erforderliche Wahl hinauszuzögern, sondern ich stelle nur dar, was Sache ist, wenn der BR keine Wahl einleitet.
Nun bist Du wieder dran, aber bitte mit belegbaren Aussagen, und nicht nur mit Deinem "Bauchgefühl"
06.12.2007 um 14:10 Uhr
Robin H,
was Du Bauchgefühl nennst, ist im BetrVG festgeschrieben. Den §13(2) habe ich ebenfalls genannt. Mit was kannst Du Deine Aussage belegen? Ich lerne gern dazu.
Gruß Dr.House
06.12.2007 um 19:00 Uhr
Dr. House, ich glaube Du willst es nicht verstehen.
(Beginn Seminar zur Amtszeit für Dr. House) Der § 13 (2) sagt nur, was der BR tun muss. Er sagt nirgends, was passiert, wenn er nichts tut.
Du sollst mir belegen, dass die Beschlüsse des BR angreifbar sind, wenn er nicht wählt, bzw. ab wann sie das ggf. sind.
Lies mal den § 21 über die Amtszeit. Kannst Du da irgendetwas entdecken, dass die Amtszeit eines BR beschränkt wäre, wenn er unter Sollzahl fällt? Ich nicht. Und wenn ein BR "im Amt" ist, dann ist er auch in vollem Umfang handlungsfähig.
Lies auch mal den § 33 (2). Dort steht, dass der BR beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind. Was glaubst Du, warum da "mindestens" steht, und nicht "mehr als die Hälfte"? Das zielt genau auf den BR, der unter Sollzahl gefallen ist. Wenn bei einem 7er-BR wegen Ausscheiden von BRs nur noch 6 da sind, dann ist dieser BR ab 6 anwesenden BR-Mitgliedern beschlussfähig, und kann mit 2:1 positive und in vollem Umfang wirksame Beschlüsse fassen.
Und alle diese §§ sind durch keine einzige Regelung im BetrVG eingeschränkt. Die einzige Möglichkeit einen unwilligen BR zur Wahl zu zwingen ist, ihn wegen Pflichtverletzung nach § 23 vors Arbeitsgericht zu zerren und absetzen zu lassen. Dann kann das Gericht einen Wahlvorstand einsetzen. Der § 16 hilft da nicht weiter, weil er nur auf das Ende der Amtszeit abzielt, und die ist durch Unterzahl eines BR (wie dargelegt) nicht begrenzt. (Ende Seminar für Dr. House)
Fazit: ein unterzähliger BR der keine Wahl einleitet, und den niemand dazu zwingt, kann in vollem Umfang bis zum Ende der regulären Amtszeit handeln.
Nun bist Du wieder dran......
06.12.2007 um 19:37 Uhr
@Robin H Du kannst Dich ja richtig aufregen. :-)
@Dr. House Es gab diese Diskussion schon einmal (vor langer Zeit) hier in diesem Forum. Illustre Menschen diskutierten. Einige sogar mit Deinen Argumenten. Auch damals gab es Rufer/Narratoren, die genau die Meinung von Robin H vertraten. Mich dünkt: Er wird wohl recht haben...eben weil Du keine Konsequenzen aus der Nichtbeachtung des § 13 BetrVG herleiten kannst.
06.12.2007 um 21:59 Uhr
...es ist ein neuer BR zu wählen... ...und wenn keiner auf §23 kommt... ...selber Schuld?...
Wird es dadurch "Richtig"?
06.12.2007 um 23:28 Uhr
Robin H, na gut, wenn Du meinst...!!! Mir wäre das zu heiß. Wir haben mit unserem AG schon so einiges durch. Ich würde ihm im Ernstfall den Triumph nicht gönnen. Da bin ich als BR lieber auf der sicheren Seite. Deshalb haben wir bisher noch keinen Gerichtsprozess verloren. Du kannst es so halten, wie Du willst.
Gruß Dr.House
07.12.2007 um 10:20 Uhr
Kölner,
"Auch damals gab es >Rufer/Narratoren< , die genau die Meinung von Robin H vertraten"
Übersetzung für >Rufer/Narratoren< bitte ... Ich bin wohl einer der wenigen hier die nicht aus der Frohnaturenecke Köln stammen,deshalb bitte nach sicht was heisst das ?
07.12.2007 um 10:47 Uhr
@waschbär Gerne! "Rufer:" Ru|fer, der; -s, - [mhd. ruofære = (Aus)rufer]: jmd., der ruft
"Narrator:" Das Wort "Narrator" gibt es nicht wirklich. Es sollte [von mir] damit eine Person bezeichnet werden, die etwas erzählt. Hilfsweise habe ich somit ein Wort konstruiert, dass sich nicht im Duden finden lässt. Schöner Nebeneffekt: Wenn man jenen "Narrator"[seinerzeit "w-j-l"] als Erzähler bezeichnen will, dann müsste man eigentlich auch den damaligen Widerpart als "Korrektor" [seinerzeit "Ramses II"] bezeichnen. Ob diese Bezeichnung von "Ramses II" - mit Abstand betrachtet - selbst heute von "w-j-l" so gesehen wird, ist zumindest fraglich.
07.12.2007 um 10:52 Uhr
Ramses II war ein guter "Korrektor". Schade, dass er nicht mehr da ist.
07.12.2007 um 10:55 Uhr
@w-j-l Hui! Die Geister, die ich rief... ...grüsse Dich alter Haudegen!
07.12.2007 um 10:57 Uhr
oh Kölner, alter Schwerenöter.
Du warst doch nach Deiner Ansage an waschbär sicher schon gespannt, wer sich meldet...
07.12.2007 um 11:01 Uhr
@w-j-l Stimmt. Du bist halt der wahre "w-j-l". Demnach erfreue ich mich an Deiner Einzigartigkeit! Wie immer ;-)
07.12.2007 um 11:06 Uhr
@Kölner, Danke .. :-)
@ w-j-l, bist du es wirklich ????? Nicht wieder so eine Fälschung die mir auch noch eine E-mail addrese gibt ?
07.12.2007 um 11:14 Uhr
Dr. House, nochmal, ich plädiere keinesfalls grundsätzlich dafür, bei Unterzahl keine Wahl einzuleiten, aber es kann Gründe geben dies für kurze Zeit hinauszuzögern. Z.B. zum Erreichen der Jahresfrist von dem Regelwahlzeitraum (§13 (3) Satz 2)
Und ich wollte die Rechtslage aufzeigen.
Und auch wenn ein BR im Falle des Falles mit § 23 angegriffen wird, weil er keine Wahl eingeleitet hat, dann kann er dem Verfahren relativ leicht ausweichen, indem er die Wahl dann einfach einleitet.
Und um Jogis Frage nochmal zu beantworten: Man darf eigentlich nicht, aber man kann (weitermachen).
07.12.2007 um 11:19 Uhr
waschbär, das mit den Fälschungen geht ja nun nicht mehr so einfach.
07.12.2007 um 11:23 Uhr
w-j-l, Damals bekam ich eine Interne nachricht von jemannden der sich w-j-l nannte und der jenige gab mir auch eine Mailaddresse von sich .-(
Ich fand das richtig Scheixxe, weil das war ja nun wirklich sehr Hart an der grenze.
07.12.2007 um 11:30 Uhr
Na dann mußt Du eben ein Antwortfenster aufmachen, dann kann man das klären.
07.12.2007 um 12:34 Uhr
Robin H, haben wir uns nun doch in der Mitte getroffen. Es war trotzdem schön, mit Dir zu komunizieren. Das lockert die Arbeit etwas auf.
Gruß Dr.House