Erstellt am 21.08.2007 um 13:09 Uhr von Frank B
Ihr solltet euch mal mit einem Steuerberater zusammensetzen. Die 0,30€/km sind, glaube ich, der Höchstsatz bei dem kein Geldwertevorteil versteuert werden muss.
Das steht irgendwo im Einkommensteuergesetz.
Vielleicht kann da jemand etwas präziser antworten.
Erstellt am 21.08.2007 um 13:16 Uhr von Robin H
Eure Kollegen sind nicht verpflichtet, die privaten PKW zu nutzen, der AG muss keine Dfz zur Verfügung stellen.
Was hindert die Kollegen daran, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen? Da ist der AG erstattungspflichtig.
Im öffentlichen Reisekostenrecht gibt es die "kleine" und die "große" Wegstreckenentschädigung mit 20 bzw. 30 Cent.
Erstellt am 22.08.2007 um 21:22 Uhr von Kölner
@Eva1
Reisekostenregelungen sind auch nicht mitbestimmungspflichtig!