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Vorgensweise bei Umstruckturierungsmaßnahmen

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kadmandu
Jan 2018 bearbeitet

Dem Leiter einer Abteilung wurde während einer längeren Abwesenheit wg. Krankheit diese dadurch entzogen, indem man diese aufgelöst hat und die Mitarbeiter (welche alle informiert wurden) in die Zuständigkeit anderer Abteilungen zugewiesen hat. Der Leiter der Abteilung hat erst durch Dritte - allerdings weder vom Betriebsrat, noch von der GL!(nachdem die "Umstrukturierung" abgeschloßen war) von der Maßnahme erfahren. Im Nachhinein hat man ihm von Seiten der GL eine andere Tätigkeit zu geringeren Nettobezügen, da nun diverse steuerminderde Zulagen wegfallen angeboten. Das Unternehmen hat ca. 230 MA. Ist die Vorgehensweise der entscheidenden Personen, incl. BR so rechtens, bzw. muß der AL die Sache so als gegeben hinnehmen ? Da er (15 J. im Unternehmen)Schwerbehindert ist und bereits über 50 J. kommt ein externer Wechsel wohl kaum noch in betracht.

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Community-Antworten (5)

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PeterW

07.07.2007 um 22:07 Uhr

Puhhh. Dann fange ich mal an ! Also der BR muss dieser Massnahme zugestimmt haben, denn sonst kann sie nicht statt gefunden haben. Hat er dieses nicht dann ist die Massnahme nicht rechtens. Denn alle Verlegungen etc sind und bleiben MITBESTIMMUNGSPFLICHTIG. Also bitte erst einmal mit dem BR reden was genau denn da vorgefallen ist. Immer erst beide Seiten hören. Solltest du eine Antwort von dem BR bekommen haben und es sind Unstimmigkeiten dann melde dich bitte einfach noch einmal. Dann werden wir weiter sehen was wir machen können.

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Lotte

07.07.2007 um 22:44 Uhr

Peter, die Auflösung einer Abteilung unterliegt leider nicht der MB des BR. Wenn die Kollegen in ihrem AV keine Zuordnung haben, kann selbst die Versetzung u. U. ohne Zustimmung des BR erfolgen.

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Kölner

07.07.2007 um 22:44 Uhr

@PeterW Arbeitest Du in der selben Firma? Verblüffende Antwort...

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PeterW

09.07.2007 um 12:39 Uhr

nein tue ich nicht. Aber da die MA einer Organisationseinheit zugehören und auf einer Kostenstelle geführt werden und jetzt ja wohl anscheinend woanders ist es eine Verlegung. Denn sonst hätte das Wort Umstrukturierung nicht fallen dürfen. Denn auch die berührt die Mitbestimmung. Siehe §91 und § 92 BetrVG Aber auch § 99 Absatz1 Satz1 BetrVG Personelle Einzelmassnahmen

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Petrus

09.07.2007 um 13:36 Uhr

@PeterW: Die Maßnahme könnte mitbestimmungspflichtig gewesen sein, es gibt aber, wie Lotte schon schrieb, denkbare Konstellationen, dass das MBR entfiel. Die Variante, mit dem BR zu reden und dann hier mehr Infos zu schreiben, hilft da schon weiter. Also ruhig Blut - mit ausreichend Informationen fällt es leichter zu beurteilen, wer denn nun recht hat.

@Kölner: Soll ich Dir ein wenig Kaffeesatz aus der Küche mitbringen, wenn ich mir was zu trinken hole?

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