Amszeit des BR?
Hallo @ all
Ich wurde als Betriebsratsmitglied vor 2 Monaten gewählt,der alte Betriebsrat trat wegen eines Formfehlers (er hatte 5 Kandidaten bei 120 Beschäftigten wählen lasse und dann einfach auf 7 aufgestockt) zurück. Jetzt meine Frage : Verlänger oder verkürzt sich meine Amtszeit?
Danke im Voraus für die Antwort.
Gruss Norbert
Community-Antworten (4)
22.06.2007 um 23:58 Uhr
Zitat:
BetrVG § 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
gruß Jogy
23.06.2007 um 03:15 Uhr
Danke Jogy erstmal für deine Antwort. Aber BetrVG §21 ist mir schon bekannt, die Frage ging in Richtung §13 .3 der Betriebsrat ist zurückgetreten und den Zusatz (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Ist dann die Zeit bis zum folgen nächsten Zeitraum 4 oder 3 Jahre?
gruss Norbert
23.06.2007 um 11:46 Uhr
Die nächste Regelwahl findet 2010 statt, Eure Amtszeit ist verkürzt!
23.06.2007 um 11:48 Uhr
@ulla Puh...jemand der diesem Spuk in der Nacht ein Ende macht.