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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rosinenpicken

H
Hassan
Dez 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ein Kollege bat mich um Hilfe, er arbeitet im Lager und fühlt sich sehr ungerecht behandelt, es gibt mehrere Packstationen, alle sortieren sich die Rosinen raus (so sagt man glaube ich), und die schweren und unangenehmen Aufträge bleiben an ihm und seinen Schwerstbehinderten Kollegen hängen. Wie kann ich diesen Kollegen helfen, er wird vom Chef immer wieder vertröstet, wenn er sich beschwert? Vielen Dank um eine Antwort

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

05.12.2018 um 10:16 Uhr

Dann soll er sich offiziell beim BR beschweren (§ 85 BetrVG). Dann kann der BR die Sache mit dem AG klären.

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ickederdicke

05.12.2018 um 11:21 Uhr

Wie stehen denn die "Schwerstbehinderten Kollegen " dazu ? Die sollten doch - da ebenfalls betroffen - eher einen Grund zum Aufzeigen einer misslichen Arbeitssituation haben. Ist bei euch eine SBV vorhanden und wurde diese schon darauf angesprochen ? Könnte man auch auf der nächsten Arbeitssicherheits Sitzung thematisieren.

H
Hassan

06.12.2018 um 07:21 Uhr

Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten, wir haben keinen SBV und eine Beschwerde wurde auch schon bein Betriebsrat eingereicht, vor über einem Jahr. Der Chef sagte damals ist doch egal was ihr macht, er bezahle doch. Das empfinden die beiden Kollegen nicht so, leichte und handliche Packstücke von 2000x1000 mm bis 15 Kg werden von den Rosinenpickern gemacht, alle anderen Formate von 2440x1220 mm bis 4000x2000mm von 15 bis zu 180 Kg bleiben liegen und müssen von den beiden Handtiert werden. Beide habe ständig Rücken und Gelenksschmerzen und ständig Krankschreiben lassen ist da auch keine Lösung, die Kollegen sind 52 und 57 Jahre Alt. Ist es möglich eine Belstungsanzeige zu machen, oder ähnliches? Mfg Hassan

I
ickederdicke

06.12.2018 um 09:49 Uhr

Klar, eine Überlastungsanzeige geht immer. Hier kommt der AG aber anscheinend auch nicht seiner Fürsorgepflicht nach. Und der Arbeitsplatz ist wohl auch nicht Behinderungsgerecht. Hier sollte der AG mal Kontakt mit dem Integrationsamt aufnehmen und schauen was die an Hebehilfen für die schwerbehinderten MA locker machen können. Da haben AG und MA dann was von und die MA fallen nicht mehr so oft wegen AU aus.

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